Pressemitteilung 12.04.2018

Rückkehr des "Black Friday" für Schnäppchenjagd in Deutschland?

Bislang liefen Verkäufer Gefahr, abgemahnt oder verklagt zu werden

Berlin/Göttingen - Die Bezeichnung der Rabattaktion 'Black Friday' soll künftig wieder in Deutschland von allen Händlern genutzt werden dürfen. Der 'Black Friday' wurde bereits vor 66 Jahren in den Vereinigten Staaten eingeführt. Direkt nach Thanksgiving, ab dem vierten Donnerstag des Novembers, werden zahlreiche Schnäppchen angeboten. Anbieter aus aller Welt haben nach und nach diese Aktion übernommen und auch hierzulande können die Sparfüchse seit 2006 zum Beginn des Weihnachtsgeschäfts auf die Pirsch gehen. Einen Dämpfer bekam die Rabattaktion durch die chinesische Super Union Holdings Ltd., welche sich 2015 die Markenrechte am 'Black Friday' sicherte. André Reinhardt vom Onlinemagazin teltarif.de führt aus: "Bislang liefen Verkäufer, die Shopping-Deals unter dem Namen 'Black Friday' anboten, Gefahr, von der Super Union Holdings Ltd. abgemahnt oder verklagt zu werden, wenn sie Rabattaktionen unter dem Namen 'Black Friday' anpriesen. Als Konsequenz benannten die Verkäufer ihre Aktionen schlicht um, etwa in Cyber Days oder Black Week."

Die Entscheidung des Deutschen Marken- und Patentamts über Löschanträge aufgrund unerlaubter Nutzung des Markennamens ist nun gefallen. Reinhardt weiß: "Die Bezeichnung hätte laut des Deutschen Marken- und Patentamts gar nicht eingetragen werden dürfen, da der Begriff 'Black Friday' schon lange vorher genutzt wurde. Sowohl von den Konsumenten als auch von den Verkäufern. Zudem sei kein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung als Black Friday tituliert, sondern lediglich der Zeitpunkt einer Rabattaktion." Die Super Union Holdings Ltd. gibt wohl aber noch nicht auf und prüft derzeit ihre Optionen. teltarif.de hält Sie über die weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

Den kompletten Artikel zum Thema finden Sie unter: www.teltarif.de/s/s72235.html

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