Pressemitteilung 30.10.2018

Rufnummernportierung: So nehmen Sie Ihre Mobilfunknummer mit

Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist jederzeit möglich

Berlin/Göttingen - Die gewohnte Rufnummer, die alle Freunde und Bekannten haben, wollen Nutzer bei einem Anbieterwechsel oft nur ungern aufgeben. Das müssen sie in der Regel auch nicht. Wer einen neuen Handy-Vertrag abschließt und seine Nummer behalten will, kann diese jederzeit problemlos portieren lassen. "Die Rufnummernportierung bezeichnet die Mitnahme der bisherigen Mobilfunknummer bei einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters", erklärt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de.

Mobilfunk-Kunden, die ihre Rufnummer behalten möchten, müssen meist ein Bearbeitungsentgelt von etwa 25 Euro an den vormaligen Anbieter zahlen. Beim neuen Provider wird für das Mitbringen der Nummer normalerweise keine Gebühr fällig. Vielmehr bieten diese ihren Kunden nicht selten ein Startguthaben oder eine Gutschrift an, mit der die Portierungskosten quasi ausgeglichen werden. Ist der bestehende Kontrakt bereits gekündigt, können Nutzer ihre Mobilfunknummer unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit bis 30 Tage danach portieren. Wer seinen Anbieter wechselt, obwohl der aktuelle Mobilfunkvertrag noch länger läuft, muss ebenfalls nicht auf seine gewohnte Handy-Nummer verzichten. Kuch führt aus: "Bei dieser sogenannten vorzeitigen Portierung erhalten Nutzer für ihren alten Vertrag eine neue Nummer, meist können sie die alte SIM-Karte zunächst weiter nutzen. Für die Verwendung der mitgenommenen Rufnummer ist nach Abschluss der Portierung natürlich die SIM-Karte des neuen Anbieters erforderlich." Nicht nur die Anschlussnummer bleibt bei diesem Vorgang erhalten, auch die Netzvorwahl ändert sich dabei nicht. Das hat den Vorteil, dass die Nummer komplett gleich bleibt und sich niemand eine neue merken muss. Für Anrufer der Handynummer können sich daraus jedoch Mehrkosten ergeben, da durch die Portierung anhand der Vorwahl nicht mehr ersichtlich ist, bei welchem Netzbetreiber der Kunde ist. Wer nur in bestimmte Netze kostenlos telefonieren kann, sollte vorab klären, bei welchem Anbieter sein Gesprächspartner ist. "Bei Unsicherheit bezüglich der Netzzugehörigkeit können Nutzer beim Provider – etwa über Kurzwahl oder SMS – erfragen, welches Netz welcher Mobilfunknummer zugeordnet ist", sagt Kuch. Zudem bleibt die Mailbox-Nummer unverändert, nur die Abfrage über Kurzwahl erfolgt über den neuen Anbieter. Gespeicherte Mailbox-Informationen können allerdings nicht transferiert werden.

Mobilfunk-Anbieter sind dazu verpflichtet, ihren Kunden die Rufnummernmitnahme zu offerieren. Es handelt sich bei der Portierung somit nicht um ein freundliches Angebot der Provider, sondern um gesetzliche Vorgaben. Kuch merkt dazu abschließend an: "Die Vorgängerinstitution der heutigen Bundesnetzagentur hat 2002 jedem Mobilfunk-Kunden ein lebenslanges Nutzungsrecht auf seine Rufnummer zugesprochen."

Weitere Details lesen Sie hier: www.teltarif.de/mobilfunk/portierung.html

Eine Kosten-Übersicht für die Portierung finden Sie hier: www.teltarif.de/mobilfunk/portierung-kosten.html

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