Pressemitteilung 16.04.2019

Trotz EU-Verordnung drohen bei Anrufen in EU-Länder hohe Kosten

Regulierung deckt nicht alle Telefonate ab

Berlin/Göttingen - Innerhalb der EU frei zu reisen, gehört zu den Privilegien von EU-Bürgern. Dadurch entsteht so mancher Kontakt ins Ausland. Telefonate in andere EU-Länder von beispielsweise Deutschland aus entpuppten sich aber oft als Kostenfalle. Denn das Roam-like-at-Home-Prinzip findet in Fällen, in denen Nutzer aus einem deutschen in ein ausländisches Netz eines anderen EU-Mitgliedstaates anrufen, keine Anwendung. "Um Schockrechnungen vorzubeugen, hat die Europäische Union eine Regulierung der Endkundenentgelte für Auslandsgespräche und SMS beschlossen", sagt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de.

Nach der neuen EU-Verordnung werden die Preise für Auslandstelefonate innerhalb der EU gedeckelt. Mit der Festlegung auf eine Preisobergrenze wird hohen Gebühren ein Riegel vorgeschoben und Verbraucher sollten in entsprechenden Fällen keine unverhältnismäßig hohen Rechnungen mehr erhalten. Gebühren von bis zu 1,99 Euro pro Minuten für ein Auslandsgespräch via Handy, wie sie laut Daten des Europäischen Verbraucherverbandes in Deutschland 2016 noch anfielen, sollten so der Vergangenheit angehören. Kuch erklärt, wie die neue Obergrenze der Intra-EU-Kommunikation aussehen wird: "Mit Beginn des 15. Mai 2019 dürfen regulierte Auslandsgespräche aus dem Heimatland nicht mehr als 19 Cent pro Minuten und SMS in andere EU-Staaten nicht mehr als 6 Cent pro Kurzmitteilung kosten. Dies gilt unabhängig davon, ob aus dem Mobilfunknetz oder Festnetz angerufen wird."
Doch auch bei der neuen Regelung zu günstigeren Anrufen innerhalb der EU gibt es Ausnahmen. Vonseiten der Bundesnetzagentur heißt es, die festgelegten Preisobergrenzen dürfen bei Tarifen mit Minutenabrechnung nicht überschritten werden. Wer aber jetzt schon eine Flatrate für Auslandstelefonate hat, kann gegebenenfalls nicht auf die Einhaltung der Obergrenze hoffen, da nutzungsunabhängige, pauschal abgerechnete Tarife nicht der Regulierung unterworfen sind. Folglich könnten Mobilfunkanbieter neben den regulierten Tarifen für Auslandstelefonate ihren Kunden weiterhin alternative Optionen anbieten, die nicht der europäischen Verordnung unterliegen.

Bei Tarifen, die Sprachverbindungen und Textnachrichten in Staaten außerhalb der EU enthalten, müssen Anbieter laut BNetzA die Preisobergrenze ebenfalls nicht beachten. Kreiert ein Anbieter einen alternativen Tarif oder eine Option für Auslandstelefonate, bei denen mindestens ein anderes Nicht-EU-Land enthalten ist, muss er sich nicht an die EU-Vorgaben halten. Theoretisch könnten Provider so beispielsweise für alle Auslandsgespräche innerhalb der EU, in die Schweiz sowie die USA einheitlich 29 Cent pro Minuten verlangen. Ein solcher alternativer Tarif müsste aktiv vom Kunden auf den regulierten EU-Tarif umgestellt werden. Kuch merkt an: "Ist eine Option für Auslandstelefonate bereits gebucht, telefonieren Kunden ab dem 15. Mai bis zum Ablauf einer zweimonatigen Umstellungsfrist weiter zu den Konditionen der Option. Wer denkt, dass Provider automatisch umstellen müssen, könnte möglicherweise zwei Monate lang in eine Kostenfalle tappen und eine böse Überraschung auf der Handy-Rechnung erleben."

Weitere Informationen gibt es hier: www.teltarif.de/s/s76329.html

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