Pressemitteilung 16.05.2019

EU-Regulierung bei Auslandstelefonaten: Kostenfallen ausgeschlossen?

Noch nicht alle Provider haben die neue EU-Verordnung umgesetzt

Berlin/Göttingen - Wer sich im Ausland aufhält, kann seit 2017 dank Roam-like-at-Home günstig nach Hause telefonieren. Andersherum gestaltete sich das bisher schwieriger. Gespräche vom Heimatland in ein EU-Land konnten mitunter schnell zur Kostenfalle werden. Diese Tatsache führte bei EU-Bürgern nicht selten zu Missverständnissen und hohen Rechnungen. Um dem einen Riegel vorzuschieben, gilt seit dem 15. Mai 2019 eine neue EU-Verordnung. Alexander Kuch vom Onlineportal teltarif.de sagt: "Verbraucher, die von ihrem Land aus in ein anderes EU-Land telefonieren, zahlen nun maximal 19 Cent pro Gesprächsminuten und 6 Cent pro SMS, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Regulierung gilt fürs Festnetz und Handy."

Dass die neue EU-Verordnung in Kraft getreten ist, haben offenbar nicht alle Provider realisiert. Denn teilweise wurden die Preise erst im Laufe des 15. Mai an die neue Bestimmung angepasst. Zudem existieren bei diversen Anbietern noch Preislisten, die die neue Obergrenze für Auslandstelefonate in EU-Länder nicht berücksichtigen. Einige Provider nehmen in ihren Preislisten für Auslandstelefonate trotz identischer Leistung eine klare Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftskunden vor. Für Erstere entsprechen die Kosten dort nun exakt dem von der EU erlaubten Maximalpreis. Geschäftskunden, die von der Preisregulierung ausgenommen sind, können eine deutlich höhere Rechnung erhalten, wenn sie von Deutschland aus Geschäftspartner in EU-Ländern anrufen wollen. "Wer über einen Geschäftskundentarif verfügt, sollte daher vorsichtig sein und im Zweifelsfall lieber prüfen, welche Preise sein Anbieter für Auslandsgespräche berechnet", rät Kuch.
Nach wie vor nutzen Verbraucher mit einem Festnetzanschluss der Telekom Call by Call (CbC), um günstig ins Ausland zu telefonieren. Würden die CbC-Anbieter ihre Preise nicht entsprechend der Regulierung anpassen, könnte ein per CbC geführtes Telefonat teurer sein als der von der EU regulierte Preis. Damit dies nicht passiert, gelten laut Bundesnetzagentur die Vorschriften auch für CbC-Anbieter. Allerdings scheint dieser Sachverhalt noch nicht überall angekommen zu sein. Denn einige Anbieter haben die Preisdeckelung bisher nicht vorgenommen. Kuch empfiehlt: "Bei Auslandstelefonaten kann vorab ein Blick in den Call-by-Call-Tarifvergleich von teltarif.de nicht schaden. Nutzer sollten auf das Gesprächsziel achten und beim Anruf genau auf die verpflichtende Tarifansage hören. Entspricht der Preis nicht den EU-Vorgaben, sollte das Telefonat sofort beendet werden, um eine böse Überraschung in Form einer hohen Rechnung zu vermeiden."

Es ist begrüßenswert, dass deutsche Festnetz- und Handy-Provider keine überteuerte Preise für Telefonate in EU-Länder berechnen dürfen. Insbesondere Anrufe auf ausländischen Handynummern konnten bisher ins Geld gehen. "Es gibt aber zahlreiche Anbieter zum Telefonieren über VoIP, Callback, Callthrough oder Provider für Roaming-SIM-Karten, die ihren Sitz außerhalb der EU haben", räumt Kuch ein. "Und da wird es für EU-Behörden wohl kaum möglich sein, zu kontrollieren, ob diese sich an die tariflichen EU-Obergrenzen halten oder nicht. Hier müssen Verbraucher weiterhin aufmerksam sein und die Preisliste genau studieren."

Weitere Informationen finden Sie hier: www.teltarif.de/s/s76626.html

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