Pressemitteilung 21.02.2019

Telefon und Internet: Das sollten Sie bei einem Umzug beachten

Anbieter dürfen bei einer Anschlussmitnahme die Vertragskonditionen nicht ändern

Berlin/Göttingen - Wer umzieht, muss sich um unzählige Formalitäten kümmern. Damit im neuen Zuhause das Internet und Festnetz funktioniert, müssen Nutzer entscheiden, ob sie ihren alten DSL- oder VDSL-Vertrag kündigen oder behalten wollen. Eine Kündigung sollte rechtzeitig geplant werden. Zumal ein Umzug normalerweise keinen vorzeitigen Vertragsausstieg rechtfertigt. Alexander Kuch vom Onlineportal teltarif.de sagt: "Kunden sollten sich möglichst frühzeitig über die genauen Bedingungen bezüglich Kündigung oder Umzug beim aktuellen DSL-Anbieter informieren. Zudem sollten sie genügend Zeit für den Umzug des Anschlusses einplanen."

Zunächst sollten sich Verbraucher überlegen, ob der Wohnortwechsel ein guter Anlass ist, den DSL-Anbieter zu wechseln. "Bei einem Umzug kann geprüft werden, ob es nicht vielleicht einen günstigeren DSL-Anbieter oder eine schnellere Geschwindigkeit gibt", so Kuch. Generell sind korrekte und vollständige Angaben etwa zu Adresse und Lage der neuen Wohnung wichtig - egal ob Kündigung oder Mitnahme des Anschlusses. Denn für eine schnelle Schaltung des Anschlusses benötigen Anbieter die Etage der Wohnung sowie die postalische Lage und Informationen wie Vorder- oder Hinterhaus. Fehlerhafte Aussagen können den Prozess verzögern. Sind die technischen Voraussetzungen vor Ort gegeben, ist ein Umzug ohne Anbieter- und Telefonnummer-Wechsel bei vielen Providern problemlos umsetzbar. Um Verzögerungen bei der Umstellung zu vermeiden, sollten Nutzer eine gewisse Vorlaufzeit einplanen. Kuch erklärt: "Wird der Tarif mitgenommen, darf der Provider die Vertragszeit weder verlängern noch erneuern. Auch die Vertragskonditionen muss der Anbieter beibehalten. Eine Bearbeitungsgebühr ist allerdings rechtens." Ist eine Mitnahme nicht möglich, weil sich der neue Wohnort in einem vom bisherigen Anbieter nicht versorgtem Gebiet befindet, kommt das Telekommunikationsgesetz zum Tragen. Dieses erlaubt dem Kunden dann eine außerordentliche Kündigung mit einer Dreimonatsfrist.

Steht ein Anbieterwechsel bevor, sollten Nutzer in ihren aktuellen Vertragsunterlagen nachschauen, wann die Mindestvertragslaufzeit endet, wie lange die Kündigungsfrist ist und wie die Breitbandversorgung am neuen Wohnort ist. Bei der Suche nach einem passenden Anbieter und günstigen Tarif können Verbraucher auch den Tarifvergleich von teltarif.de zurate ziehen. Es kann sich zudem lohnen, zu überprüfen, ob am neuen Wohnort eine andere Zugangstechnik etwa über das TV-Kabelnetz günstiger oder leistungsfähiger ist als DSL. Die Formalitäten wie die Kündigung des alten Vertrags übernimmt der neue Anbieter. Dieser kümmert sich auch um die Rufnummern-Portierung, sodass Kunden ihre bestehende Festnetznummer auf Wunsch behalten können. Kuch fasst zusammen: "Für einen reibungslosen Ablauf des Umzugs ist eine gute Vorausplanung wichtig. Wer die richtigen Informationen zum Ort des neuen Anschlusses kennt sowie die Umzugsbedingungen seines aktuellen Providers, wird keine Schwierigkeiten haben. Sollte es doch zu Problemen kommen, können sich Nutzer bei der Bundesnetzagentur offiziell beschweren."

Weitere Einzelheiten finden Sie hier: www.teltarif.de/umzug/

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