Mikrofonverbot im Auto: Keine bundesweit einheitlichen Regeln mehr
Berlin/Göttingen - Augen auf den Straßenverkehr: Das sollte das grundsätzliche Motto jedes Autofahrers sein. Wer in seinem Auto elektronische Geräte benutzt, könnte dadurch abgelenkt sein. Henning Gajek vom Onlineportal teltarif.de sagt: "Schon 2017 wollte der Bundesrat durch eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Nutzung aller elektronischen Geräte während der Fahrt verhindern und verbieten. Doch mehr Verbot ist nicht automatisch mehr Sicherheit. Denn Anwender von Funksprechgeräten, die während der Fahrt ein Mikrofon in die Hand nehmen, die Sendetaste drücken und sprechen müssen, sei es aus Sicherheitsgründen wie die Warnung vor Verkehrsgefahren oder einfach zur beruflichen Kommunikation, können dies nun künftig nicht mehr tun."
Mit solch einem Verbot wäre die Nutzung von CB-Funk im Auto untersagt.
Darüber verständigen sich Pkw- oder Lkw-Fahrer aber über die aktuelle
Verkehrslage, Staus, Umleitungen oder geben Tipps zur Fahrtstrecke.
Auf deutschen Autobahnen sind an fast allen Wanderbaustellen
automatische Warnanlagen per CB-Funk der Straßenmeistereien installiert,
die wirksam Auffahrunfälle verhindern. Dafür hat der Staat viel Geld
investiert, um rechtzeitig vor Gefahren auf den Autobahnen per CB-Funk
in verschiedenen Sprachen und auf verschiedenen Kanälen zu warnen. "Wenn
nun die aktive Nutzung eines CB-Funkgerätes im Auto während der Fahrt
verboten wird, würden viele Anwender ihre Geräte wohl eher komplett
ausbauen oder zumindest ausschalten, wodurch die staatliche Investition
für eine Verbesserung der Sicherheit auf den Straßen rausgeschmissenes
Steuergeld gewesen wäre", meint Gajek.
Aufgrund dieser Tatsache und Fürsprechern aus der Branche, gab es bei
der ersten Umsetzung der StVo vor 3 Jahren eine Ausnahmeregelung für
Funkgeräte im Fahrzeug, die jetzt ausgelaufen ist. Recht spät wurde
erkannt, dass eine erneute Verlängerung sinnvoll wäre, doch so schnell
war eine Änderung der Änderung nicht umsetzbar. Das führt infolge der
föderalen Rechtslage zu einem Kuriosum. Zwar darf gemäß Paragraf 23
Absatz 1a der StVo niemand, der ein Fahrzeug führt, ein elektronisches
Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient,
benutzen. Durch das Leben im föderalen Staat fällt wegen der im
Grundgesetz verankerten Kompetenzverteilung die Durchführung der StVo
und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVo jedoch in die
Zuständigkeit der Landesbehörden.
Was bedeutet das nun für das CB-Funk-Sprechverbot in Fahrzeugen während der Fahrt? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) empfiehlt zwar, noch (mindestens) bis zum 31.01.2021 von Kontrollen des Mikrofonverbots abzusehen. Doch letztlich liegt die Entscheidung über die Umsetzung bei den einzelnen Ländern. Anfragen bei den Verkehrsministerien der Bundesländer zeigen, dass in dieser Angelegenheit ein einheitliches Vorgehen wohl nicht möglich ist. So will etwa Baden-Württemberg noch bis Mitte nächsten Jahres den Einsatz von Mikrofonen in Fahrzeugen dulden, Hessen hingegen will der Empfehlung des BMVI folgen. Gajek rät daher: "Nutzer sollten das Funkgerät eingebaut und eingeschaltet lassen, aber während der Fahrt nicht zum Handmikrofon greifen, außer es ist Gefahr im Verzug – etwa bei einem Geisterfahrer. Es gibt bereits Funkgeräte mit Sprachsteuerung ('Vox') oder Zusatzgeräte, die eine Steuerung per Sprache erlauben. Allerdings ist dazu eine ausführliche Beratung eines Fachmannes erforderlich, weil viele Produkte noch lange nicht ausgereift sind und die Erwartungen nicht erfüllen können. Es besteht die Hoffnung, dass die StVO im Zuge einer notwendig gewordenen Komplettüberarbeitung künftig etwas anwenderfreundlicher gestaltet wird."
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