Diese Rechte haben Sie bei einem Netzausfall
Berlin/Göttingen - Einen Netzausfall hat sicherlich fast jeder schon erlebt. Solche Störungen sind nicht nur ärgerlich, sondern führen auch zu Beeinträchtigungen im Alltag. Wer berufsbedingt auf ein funktionierendes Netz angewiesen ist, muss gegebenenfalls sogar mit finanziellen Einbußen rechnen. Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de sagt: "Verbraucher, die plötzlich ohne Festnetz, Internet oder Mobilfunknetz dastehen, wünschen sich vor allem Informationen zu den Ursachen, zur Planung, wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird, und ob sie für den Ausfall entschädigt werden."
Zwar können Kunden bei einer Störung nicht viel zur Behebung des
Schadens beitragen, aber sie können vorbeugend tätig werden. "Um für
einen Netzausfall gewappnet zu sein, ist es ratsam, sich mit
alternativen Möglichkeiten für Telefonie und Internet zu beschäftigen",
so Kuch. Beispielsweise kann eine Ersatz-Prepaidkarte oder ein
grundgebührenfreier Vertrag in einem anderen Netz als dem üblicherweise
genutzten im Notfall Abhilfe schaffen. Selten genutzte Prepaidkarten
sollten regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet werden. Denn
Provider können länger nicht verwendete oder aufgeladene Karten
kündigen und abschalten.
Nicht jede Störung ist auch ein echter Netzausfall. So gehören ein
Funkloch im Mobilfunknetz oder Wartungsarbeiten durch den Netzbetreiber
nicht in diese Kategorie. "Ein echter Netzausfall liegt vor, wenn das
Netz plötzlich sowohl für den Netzbetreiber als auch für den Kunden
überraschend ausfällt", erläutert Kuch. Verursacht werden kann so etwas
unter anderem durch Unwetter oder Bauarbeiten.
Ist das Netz ausgefallen, sollten sich Nutzer über die
Informationskanäle des Providers informieren, ob die Störung bereits
bekannt ist und ob an seiner Behebung gearbeitet wird. Falls nicht, kann
die Störung über die Hotline des Anbieters gemeldet werden. Auf Seiten
wie Allestörungen.de erhalten Anwender zudem zuverlässige Hinweise auf
bundesweite Großstörungen oder lokale Netzausfälle. Kuch merkt an:
"Während ein Neustart bei Störungen des eigenen Geräts helfen kann, ist
dieser bei einem tatsächlichen Netzausfall übrigens wenig zielführend.
Vielmehr belasten die vermehrten Neusynchronisations-Vorgänge das Netz
nur zusätzlich."
Da Netzbetreiber in ihren AGB keine hundertprozentige Netzverfügbarkeit
garantieren und kurzfristige Störungen vertraglich einkalkulieren, ist
eine außerordentliche Kündigung bei Ausfällen juristisch meist nicht zu
rechtfertigen. Dennoch steht Kunden bei einem Mangel der Dienstleistung
eine Nachbesserung zu. Erst wenn es dauerhaft nicht zur Nacherfüllung
kommt, ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Alternativ kann es auch
zur Preisminderung kommen. Beim Mobilfunk gibt es noch eine
Besonderheit, wie Kuch weiß: "Grundsätzlich wird ein Mobilfunkvertrag
für ganz Deutschland abgeschlossen und nicht für einen bestimmten
Standort. Ein außerordentliches Kündigungsrecht, weil am Wohnort kein
Netz vorhanden ist, gibt es daher nicht."
Um bei einem Ausfall Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sollten
sich etwa Geschäftskunden an den Rechtsanwalt ihres Unternehmens wenden.
Zumal Business-Tarife manchmal eine Entstörung in einem bestimmten
Zeitraum beinhalten. Privatkunden hingegen steht kein grundsätzliches
Recht auf eine Entstörung in einem fest definiertem Zeitraum zu. Kuch
sagt: "Privatkunden sind bei Netzausfällen vor allem auf die Kulanz
ihres Providers angewiesen. Hat dieser mehrere Marken in unterschiedlichen
Netzen im Portfolio, ist vielleicht ein Wechsel des Netzes im laufenden
Vertrag möglich. Einen Rechtsanspruch auf Entlassung aus dem Vertrag bei
einer lokalen Störung gibt es jedoch nicht. Da können Kunden nur auf ein
Entgegenkommen ihres Anbieters hoffen. Wer wegen kurzen Netzstörungen
anderweitig einen neuen Vertrag abschließt, kann zudem seinen 'alten'
Provider nicht zur Kostenübernahme verpflichten. Generell sind Kosten
für den Abschluss eines Ersatz-Tarifs zur Überbrückung der Ausfallzeit
nur dann erstattungsfähig, wenn diese auch tatsächlich entstanden sind."
Weitere Informationen finden Sie hier: www.teltarif.de/verbraucher/netzausfall/
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