Internet zu lahm? Das können Sie tun
Berlin/Göttingen - Egal ob Video- oder Musikstreaming, Games zocken oder Arbeiten im Home Office – ohne einen schnellen Internetanschluss geht es nicht. Doch auch wenn wir uns im Breitband-Zeitalter befinden und der DSL- oder Kabel-Provider Highspeed verspricht, heißt das noch lange nicht, dass der Anschluss auch die versprochene Geschwindigkeit liefert. Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de sagt: "Provider halten ihr Geschwindigkeitsversprechen oft nicht ein. Verbraucher müssen sich aber nicht alles gefallen lassen. Es gibt Möglichkeiten, wie sich Breitband-Kunden wehren können, wenn das Internet zu langsam ist."
Die Internet-Verbindung ist oft langsamer als angegeben, weil sich
viele Kunden die vom Provider zur Verfügung gestellte Internet-Kapazität
teilen müssen. Dadurch können zu gewissen Stoßzeiten die Netze
überlastet sein. Auch bei LTE und 5G steht nicht jedem Nutzer eine fest
versprochene Geschwindigkeit zur Verfügung. Zudem spielt die Entfernung
zur Festnetz-Vermittlungsstelle beziehungsweise zur
Mobilfunk-Basisstation eine Rolle. Denn je weiter Anwender von der
Basisstation oder Vermittlungsstelle entfernt sind, desto schwächer
wird das Signal und dementsprechend sinkt die Surfgeschwindigkeit.
Dennoch werben die Provider immer mit der maximalen
Downstream-Geschwindigkeit. Der Hinweis 'bis zu' vor der
Highspeed-Angabe zeigt: Den Anbietern ist grundsätzlich bekannt, dass
zahlreiche Anschlüsse niemals die versprochene Leistung erreichen
werden. Um Verbraucher mit lahmem Anschluss nicht ganz im Regen stehen
zu lassen, gibt es eine entsprechende Verordnung, wie Kuch weiß:
"Die TK-Transparenzverordnung schreibt vor, dass der Provider dem
Kunden vor Vertragsabschluss ein umfangreiches Produktinformationsblatt
mit der minimalen, der normalerweise zur Verfügung stehenden sowie der
maximalen Datenübertragungsrate für Upload und Download geben muss."
Oft finden sich dies Angaben auch in den AGBs oder den
Nutzungsbedingungen der Internetanbieter.
Wer denkt, sein Internet sei zu langsam, kann eine Breitbandmessung
vornehmen. Vorab sollten mögliche Fehlerquellen wie schlechter
WLAN-Empfang oder falsche Router-Einstellungen ausgeschlossen werden.
Die Messung der eigenen Internetgeschwindigkeit kann über das staatliche
Tool breitbandmessung.de im Browser sowie über eine App erfolgen. Die
Bundesnetzagentur empfiehlt, mehrere Messungen an unterschiedlichen
Tagen über die LAN-Verbindung durchzuführen. "Entsprechen die
Messergebnisse beispielsweise nicht dauerhaft der normalerweise zur
Verfügung stehenden Geschwindigkeit, können Breitband-Kunden diese
nutzen, um dem Anbieter eine nicht vertragskonforme Leistung
nachzuweisen", erklärt Kuch.
Ist ein schnelles Surfen nicht möglich, sollten die gespeicherten Messergebnisse mit dem Hinweis auf eine nicht vertragskonforme Leistung an den Provider geschickt werden. Wer bei seinem Anbieter bleiben will, sollte diesem eine Frist setzen, in der das Problem gelöst oder ein Preisnachlass gewährt wird. Kuch rät: "Vor einer außerordentlichen Kündigung kann im teltarif.de-Tarifvergleich nach einem günstigeren Tarif geschaut werden. Dabei sollten Nutzer prüfen, ob der neue Provider überhaupt eine schnellere Surfgeschwindigkeit bieten kann. Die Kündigung des Internet-Anschlusses sollten Kunden allerdings nicht selbst vornehmen, egal ob es sich um eine reguläre oder eine außerordentliche Kündigung wegen nicht erbrachter Leistung handelt. Stattdessen sollte nach der Bestellung des neuen Anschlusses der neue Anbieter die Kündigung an den alten Provider senden und die Rufnummern-Übernahme mit ihm regeln."
Mehr Informationen finden Sie hier:
www.teltarif.de/internet/dsl-kabel-anschluss-zu-langsam.html
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