Musik- und Video-Flatrate kann ungewollte Kosten verursachen
Wer einen Mobilfunkvertrag bei Telekom oder Vodafone abschließt, bekommt in einigen Tarifen die Optionen "StreamOn" oder einen "Pass" dazu spendiert. Damit sind ausgewählte Internet-Inhalte vom Kunden ohne Anrechnung des Datenvolumens nutzbar. Doch Vorsicht bleibt geboten. Darauf macht Markus Weidner vom Online-Portal teltarif.de aufmerksam.
Datenvolumen kann berechnet werden
Telekom-Kunden, welche die Option "StreamOn Social&Chat" gebucht haben, bekommen beispielsweise das Datenvolumen berechnet, das bei Sprach- oder Video-Anrufen über WhatsApp oder Facebook anfällt. Eigentlich gehören beide Dienste zu den Partner-Angeboten von StreamOn, welche die Telekom auf ihrer Webseite auflistet.
Veraltete App-Versionen erzeugen ungewollte Kosten
Doch es gibt noch weitere Einschränkungen bei beiden Netzbetreibern. So können veraltete App-Versionen auf dem Handy dafür sorgen, dass die Abrechnung nicht funktioniert.
Beim Musik-Streaming wird zudem das Laden der Album-Cover berechnet, was sich je nach genutztem Streamingdienst nicht einmal verhindern lässt. "Wenn dann noch Abrechnungsfehler dazukommen, kann es ärgerlich werden", so Weidner.
Der Link zum Artikel: https://www.teltarif.de/s/s84211.html
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