Pressemitteilung 28.12.2021

Retoure, Widerruf, Privatverkauf - das müssen Sie wissen

In der Weih­nachts­zeit kommen unter Umständen Käufe oder unlieb­same Geschenke zusammen, die man später wieder loswerden möchte.

Umtausch, Retoure, Rück­gabe, Widerruf oder "was bei eBay rein­stellen" defi­nieren, wie man sich von mögli­cher­weise voreilig gekauften Waren an Ange­bots­tagen wieder trennen kann. Daneben könnte man unge­wollte Geschenke über Ankauf­por­tale wieder "loswerden", sagt Redak­teur Alex­ander Emunds vom Online-Tele­kom­muni­kati­ons­portal teltarif.de.

Umtausch beim statio­nären Händler

Ob Sie beim statio­nären Händler umtau­schen können, hängt von der Kulanz des jewei­ligen Verkäu­fers ab. Sie können sich aber beim Kauf ein Rück­gabe­recht ausdrück­lich zusi­chern lassen.

Weist die gekaufte Ware Mängel auf, haben Sie aber klare Rechte, bei Neukäufen bis zu zwei Jahre. Bevor Sie jedoch den Kauf­preis zurück­erhalten oder mindern können, müssen Sie dem Händler die Möglich­keit geben, zu repa­rieren oder mangel­freien Ersatz zu liefern.

Geschenk­gut­scheine als Alter­native

Die Ausgabe von Gutscheinen in Höhe des Kauf­preises des ursprüng­lichen Gegen­stands beim Händler kann eine Option sein. Hier sollte aller­dings auf die Halt­bar­keit geachtet werden. Diese ist meist auf drei Jahre begrenzt.

Sollte die Frist enden und der Gutschein kann aufgrund einer mögli­cher­weise anhal­tenden Pandemie nicht einge­löst werden, verlän­gert sich die Einlö­sefrist nach Ansicht der Verbrau­cher­zen­trale.

Kauf im Internet kann Vorteile haben

Besser sieht ein Kauf im Internet aus, denn der Vertrag kann in der Regel inner­halb von 14 Tagen schrift­lich wider­rufen werden.

Sollte sich eine Online-Bestel­lung verzö­gern und der Händler sagt recht­zeitig Bescheid, können Sie von seinem Wider­rufs­recht auch vor dem Erhalt der Ware Gebrauch machen.

Bei "Click & Collect" kann online bestellt und in einer Filiale vor Ort abge­holt werden. Auch hier gibt es ein Wider­rufs­recht. Das gilt nur dann nicht, wenn die Ware vorher online nur reser­viert und erst im Laden gekauft wurde.

Nicht immer gibt es ein Wider­rufs­recht

Ein Wider­rufs­recht kann bei versie­gelten Waren verfallen, beispiels­weise bei Hygie­near­tikeln und Daten­trä­gern wie CDs, DVDs oder Computer-Spielen. Weitere Ausnahmen gelten für Bahn­tickets, Pauschal­reisen und Tickets für Konzerte sowie Veran­stal­tungen, die auf einen bestimmten Termin fallen, schnell verderb­liche Lebens­mittel sowie auf den Verbrau­cher zuge­schnit­tene Waren wie Maßan­züge.

Nach einem Widerruf müssen die Waren inner­halb von 14 Tagen an den Händler geschickt werden. Der Verkäufer muss das gezahlte Geld inner­halb von 14 Tagen, nachdem Erhalt der Wider­rufs­erklä­rung zurück­zahlen, meist inklu­sive Versand­kosten.

Privat­ver­käufe und Ankauf­por­tale

Viele verkaufen gebrauchte Artikel auch auf Online-Markt­plätzen. Dazu rät die Stif­tung Waren­test: Verkäufer, die bei gebrauchten Sachen nicht für Mängel haften wollen, müssen die "Sach­mangelhaftung" ausschließen. Und das klappt nur mit den korrekten Formu­lie­rungen in der Anzeige.

Neben Privatver­käufen gibt es auch Rück­kauf­por­tale im Internet, die beispiels­weise gebrauchte Elek­tronik ankaufen. "Gene­rell ist es empfeh­lens­wert, vor dem Verkauf die Preise anderer Rück­kauf­por­tale zu verglei­chen. Die Ange­bote können mitunter sehr unter­schied­lich ausfallen", sagt Emunds abschlie­ßend.

Der Link zum Artikel: https://www.teltarif.de/retoure-umtausch-privat­ver­kauf

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