Retoure, Widerruf, Privatverkauf - das müssen Sie wissen
Umtausch, Retoure, Rückgabe, Widerruf oder "was bei eBay reinstellen" definieren, wie man sich von möglicherweise voreilig gekauften Waren an Angebotstagen wieder trennen kann. Daneben könnte man ungewollte Geschenke über Ankaufportale wieder "loswerden", sagt Redakteur Alexander Emunds vom Online-Telekommunikationsportal teltarif.de.
Umtausch beim stationären Händler
Ob Sie beim stationären Händler umtauschen können, hängt von der Kulanz des jeweiligen Verkäufers ab. Sie können sich aber beim Kauf ein Rückgaberecht ausdrücklich zusichern lassen.
Weist die gekaufte Ware Mängel auf, haben Sie aber klare Rechte, bei Neukäufen bis zu zwei Jahre. Bevor Sie jedoch den Kaufpreis zurückerhalten oder mindern können, müssen Sie dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.
Geschenkgutscheine als Alternative
Die Ausgabe von Gutscheinen in Höhe des Kaufpreises des ursprünglichen Gegenstands beim Händler kann eine Option sein. Hier sollte allerdings auf die Haltbarkeit geachtet werden. Diese ist meist auf drei Jahre begrenzt.
Sollte die Frist enden und der Gutschein kann aufgrund einer möglicherweise anhaltenden Pandemie nicht eingelöst werden, verlängert sich die Einlösefrist nach Ansicht der Verbraucherzentrale.
Kauf im Internet kann Vorteile haben
Besser sieht ein Kauf im Internet aus, denn der Vertrag kann in der Regel innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden.
Sollte sich eine Online-Bestellung verzögern und der Händler sagt rechtzeitig Bescheid, können Sie von seinem Widerrufsrecht auch vor dem Erhalt der Ware Gebrauch machen.
Bei "Click & Collect" kann online bestellt und in einer Filiale vor Ort abgeholt werden. Auch hier gibt es ein Widerrufsrecht. Das gilt nur dann nicht, wenn die Ware vorher online nur reserviert und erst im Laden gekauft wurde.
Nicht immer gibt es ein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht kann bei versiegelten Waren verfallen, beispielsweise bei Hygieneartikeln und Datenträgern wie CDs, DVDs oder Computer-Spielen. Weitere Ausnahmen gelten für Bahntickets, Pauschalreisen und Tickets für Konzerte sowie Veranstaltungen, die auf einen bestimmten Termin fallen, schnell verderbliche Lebensmittel sowie auf den Verbraucher zugeschnittene Waren wie Maßanzüge.
Nach einem Widerruf müssen die Waren innerhalb von 14 Tagen an den Händler geschickt werden. Der Verkäufer muss das gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen, nachdem Erhalt der Widerrufserklärung zurückzahlen, meist inklusive Versandkosten.
Privatverkäufe und Ankaufportale
Viele verkaufen gebrauchte Artikel auch auf Online-Marktplätzen. Dazu rät die Stiftung Warentest: Verkäufer, die bei gebrauchten Sachen nicht für Mängel haften wollen, müssen die "Sachmangelhaftung" ausschließen. Und das klappt nur mit den korrekten Formulierungen in der Anzeige.
Neben Privatverkäufen gibt es auch Rückkaufportale im Internet, die beispielsweise gebrauchte Elektronik ankaufen. "Generell ist es empfehlenswert, vor dem Verkauf die Preise anderer Rückkaufportale zu vergleichen. Die Angebote können mitunter sehr unterschiedlich ausfallen", sagt Emunds abschließend.
Der Link zum Artikel: https://www.teltarif.de/retoure-umtausch-privatverkauf
Kontakt:
Rückfragen und Interviewwünsche richten Sie bitte an:
teltarif.de Onlineverlag GmbH
Henning Gajek
Tel: +49 (0) 30 / 453081-423
Mobil: +49 (0) 170 / 5583724
E-Mail: presse@teltarif.de