Ab Dezember: Keine Vertragsverlängerung um 12 Monate mehr
Vertrags-Kündigung drei Monate vor Vertragsende verpasst - und schwupps hatte man den Handy- oder Internet-Vertrag gleich ein weiteres Jahr an der Backe, obwohl es die gleiche Leistung woanders billiger gibt. "Mit derartigen Praktiken ist jetzt Schluss, am 1. Dezember treten zahlreiche neue Regeln für Handy-, Telefon- und Internet-Kunden in Kraft", erläutert Alexander Kuch vom Telekommunikationsmagazin teltarif.de.
Der Redakteur erläutert dabei auch weitere Verbesserungen: "Kann ein Internet-Provider beispielsweise nicht die versprochene Geschwindigkeit liefern oder ist die Leitung brüchig, steht dem Kunden schon nach wenigen Tagen eine finanzielle Entschädigung zu, wenn der Provider nicht nachbessert", konstatiert Kuch. "Wehrlos ausgeliefert ist man seinem Provider nun also nicht mehr, stattdessen gibts jetzt Geld zurück."
Wichtige Details der neuen Regelungen
Das neue Gesetz sieht laut dem teltarif.de-Redakteur an zahlreichen Stellen Verbesserungen für Handy- und Internet-Kunden vor. Ein Ärgernis waren trotz zahlreicher Bestrebungen des Gesetzgebers die niemals bestellten Drittanbieter-Posten wie Abos oder Sicherheitspakete auf der Handy-Rechnung. "Man kann nur hoffen, dass diesem Treiben mit der neuen Regel nun ein wirksamer Riegel vorgeschoben wird", erläutert Alexander Kuch. Für Beschwerden beim Drittanbieter müssen auf Rechnungen nun die ladungsfähige Adresse, eine nationale Ortsfestnetznummer oder kostenfreie Hotline-Nummer sowie ein Hinweis auf eine Internetseite des Drittanbieters angegeben werden. Der Kunde kann gegen den Posten aber auch direkt beim Handy-Provider Widerspruch einlegen.
"Bislang haben es Provider oft schamlos ausgenutzt, wenn ihre Kunden lange in alten und teuren Bestandsverträgen geblieben sind, obwohl es beim selben Anbieter mittlerweile Tarife mit deutlich mehr Leistung fürs Geld gibt", kritisiert Kuch. Das soll sich ändern: Den Anbietern wird nun vorgeschrieben, ihre Bestandskunden einmal jährlich über den, anhand des aktuellen Tarifes, optimalen Tarif zu informieren. Das darf der Anbieter übrigens nicht ausschließlich am Telefon tun.
Mindestens genauso wichtig ist die neue Regel, dass ein am Telefon abgeschlossener Vertrag nicht sofort wirksam wird, sondern erst dann, wenn dem Kunden vorher alle Vertragsdetails schriftlich vorgelegen haben und er den Vertrag nach dem Telefonat schriftlich bestätigt hat. "Damit sollte die Überrumpelungstaktik der Provider der Vergangenheit angehören, mit der einem Kunden, der sich am Telefon nur informieren wollte, gleich ein Vertrag untergeschoben wurde", lobt Alexander Kuch die neuen Regelungen.
Alle Details zu den neuen Verbraucherrichtlinien finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst:
Verbraucherverträge: Die neuen Regeln ab 1. Dezember
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