Pressemitteilung 30.11.2021

Ab Dezember: Keine Vertragsverlängerung um 12 Monate mehr

Ab 1. Dezember dürfen sich Telefon-, Handy- und Internet-Verträge nicht mehr still­schwei­gend um ein Jahr verlän­gern. Kunden kommen dann schon nach einem Monat aus dem Vertrag. teltarif.de erläu­tert die neuen Rechte für Verbrau­cher.

Vertrags-Kündi­gung drei Monate vor Vertrags­ende verpasst - und schwupps hatte man den Handy- oder Internet-Vertrag gleich ein weiteres Jahr an der Backe, obwohl es die gleiche Leis­tung woan­ders billiger gibt. "Mit derar­tigen Prak­tiken ist jetzt Schluss, am 1. Dezember treten zahl­reiche neue Regeln für Handy-, Telefon- und Internet-Kunden in Kraft", erläu­tert Alex­ander Kuch vom Tele­kom­muni­kati­ons­magazin teltarif.de.

Der Redak­teur erläu­tert dabei auch weitere Verbes­serungen: "Kann ein Internet-Provider beispiels­weise nicht die verspro­chene Geschwin­dig­keit liefern oder ist die Leitung brüchig, steht dem Kunden schon nach wenigen Tagen eine finan­zielle Entschä­digung zu, wenn der Provider nicht nach­bes­sert", konsta­tiert Kuch. "Wehrlos ausge­lie­fert ist man seinem Provider nun also nicht mehr, statt­dessen gibts jetzt Geld zurück."

Wich­tige Details der neuen Rege­lungen

Das neue Gesetz sieht laut dem teltarif.de-Redak­teur an zahl­rei­chen Stellen Verbes­serungen für Handy- und Internet-Kunden vor. Ein Ärgernis waren trotz zahl­rei­cher Bestre­bungen des Gesetz­gebers die niemals bestellten Dritt­anbieter-Posten wie Abos oder Sicher­heits­pakete auf der Handy-Rech­nung. "Man kann nur hoffen, dass diesem Treiben mit der neuen Regel nun ein wirk­samer Riegel vorge­schoben wird", erläu­tert Alex­ander Kuch. Für Beschwerden beim Dritt­anbieter müssen auf Rech­nungen nun die ladungs­fähige Adresse, eine natio­nale Orts­fest­netz­nummer oder kosten­freie Hotline-Nummer sowie ein Hinweis auf eine Inter­net­seite des Dritt­anbie­ters ange­geben werden. Der Kunde kann gegen den Posten aber auch direkt beim Handy-Provider Wider­spruch einlegen.

"Bislang haben es Provider oft schamlos ausge­nutzt, wenn ihre Kunden lange in alten und teuren Bestands­ver­trägen geblieben sind, obwohl es beim selben Anbieter mitt­ler­weile Tarife mit deut­lich mehr Leis­tung fürs Geld gibt", kriti­siert Kuch. Das soll sich ändern: Den Anbie­tern wird nun vorge­schrieben, ihre Bestands­kunden einmal jähr­lich über den, anhand des aktu­ellen Tarifes, opti­malen Tarif zu infor­mieren. Das darf der Anbieter übri­gens nicht ausschließ­lich am Telefon tun.

Mindes­tens genauso wichtig ist die neue Regel, dass ein am Telefon abge­schlos­sener Vertrag nicht sofort wirksam wird, sondern erst dann, wenn dem Kunden vorher alle Vertrags­details schrift­lich vorge­legen haben und er den Vertrag nach dem Tele­fonat schrift­lich bestä­tigt hat. "Damit sollte die Über­rum­pelungs­taktik der Provider der Vergan­gen­heit ange­hören, mit der einem Kunden, der sich am Telefon nur infor­mieren wollte, gleich ein Vertrag unter­geschoben wurde", lobt Alex­ander Kuch die neuen Rege­lungen.

Alle Details zu den neuen Verbrau­cher­richt­linien finden Sie hier über­sicht­lich zusam­men­gefasst:

Verbrau­cher­ver­träge: Die neuen Regeln ab 1. Dezember

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