Pressemitteilung 01.07.2022

Kündigungsbutton ist da - teils irreführend umgesetzt

Seit heute ist bei digi­talen Verbrau­cher­ver­trägen ein Kündi­gungs­button für die einfache Vertrags­kün­digung Pflicht. teltarif.de hat die Umset­zung stich­pro­ben­artig geprüft - und warnt vor Fallen.

2021 hat die Bundes­regie­rung das Gesetz für faire Verbraucher­ver­träge einge­führt. Ein wich­tiger Bestand­teil ist aber erst heute in Kraft getreten. "Seit Juli gilt: Verträge, die online abge­schlossen und verwaltet werden, dürfen auch online wieder gekün­digt werden", erläu­tert Alex­ander Kuch, Redak­teur bei teltarif.de. "Hierzu müssen die Anbieter einen gut sicht­baren Kündi­gungs­button auf ihren Webseiten plat­zieren, der ohne große Umwege oder Schi­kanen erreichbar ist".

Das Tele­kom­muni­kati­ons­portal teltarif.de hat in den ersten Stunden nach der verpflich­tenden Einfüh­rung stich­pro­ben­artig geprüft, welche Provider aus dem Bereich der Tele­kom­muni­kation und des Strea­ming die Vorgabe umge­setzt haben und welche nicht. Alex­ander Kuch konsta­tiert dazu: "Trotz der geltenden Rechts­lage können es manche Anbieter nicht lassen und führen ihre Kunden weiter bewusst in die Irre."

Vorsicht vor der Kündi­gungs­vor­mer­kung

teltarif.de hat heraus­gefunden, dass von den bekannten Handy- und Internet-Provi­dern alle wich­tigen die gesetz­liche Vorgabe umge­setzt haben. Meist handelt es sich aber nicht um einen grafisch auffäl­ligen Button, sondern um einen Text­link unten auf der Haupt-Home­page der Provider.

Teil­weise erscheint nach Ankli­cken der Schalt­fläche zunächst nicht das Formular, sondern eine Auswahl, ob man einen Fest­netz-, Internet- oder TV-Vertrag kündigen möchte. "Der Gesetz­geber ist mit seiner Vorgabe, dass der Kündi­gungs­button leicht erreichbar sein muss, aller­dings über das Ziel hinaus­geschossen", kriti­siert Alex­ander Kuch. "Die meisten Nutzer werden nach dem Login im Kunden­center nach dem Kündi­gungs­button suchen. Doch dort ist er in vielen Fällen nicht, sondern statt­dessen auf der Home­page".

Das führt zu dem Umstand, dass die Verbrau­cher zwin­gend Kunden- und Vertrags­nummer zur Hand haben müssen, um das Formular voll­ständig ausfüllen und absenden zu können. "Und zu allem Über­fluss plat­zieren manche Anbieter rund um das Kündi­gungs­for­mular dann weitere irre­füh­rende Buttons, auf denen steht 'Kündi­gung vormerken'", hat Alex­ander Kuch heraus­gefunden. "Doch die Kündi­gungs­vor­mer­kung dient nur dazu, dass der Anbieter den Kunden anruft, ihm ein Angebot zum Bleiben unter­breitet und die Kündi­gung dann nicht umsetzt."

Abschlie­ßend empfiehlt Alex­ander Kuch: "Verbrau­cher sollten sich von derar­tigen Maschen nicht in die Irre führen lassen, sondern das offi­zielle Kündi­gungs­for­mular voll­ständig ausfüllen und absenden. Das ist eine wirk­same Kündi­gung, die der Anbieter anschlie­ßend bestä­tigen muss."

Der Link zum Artikel:

Kündi­gungs­button Pflicht - Hier wurde er (nicht) umge­setzt https://www.teltarif.de/s/s88608.html

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