Pressemitteilung 04.02.2022

Rundfunkbeitrag: Nicht zur Lastschrift zwingen lassen

Wer den Rund­funk­bei­trag per Über­wei­sung bezahlt, muss sich gege­benen­falls umstellen: Der Beitragsser­vice will keine Erin­nerungs-Briefe mehr versenden. teltarif.de rät: Verbrau­cher sollten sich nicht zur Last­schrift drängen lassen.

Es gibt Gründe, warum Verbrau­cher den Rund­funk­bei­trag in den vergan­genen Jahren lieber selbst über­wiesen haben - mögli­cher­weise mit dem Zusatz "unter Vorbe­halt". "Manchen Bürgern ist es nämlich nicht geheuer, dem Beitragsser­vice eine SEPA-Last­schrift zum Einzug der Rund­funk­bei­träge zu erteilen", fasst Alex­ander Kuch vom Tele­kom­muni­kations-Portal die Sorgen mancher Radio­hörer und Fern­seh­zuschauer zusammen.

In den vergan­genen Jahren hat es außerdem zahl­reiche Klagen gegen den Rund­funk­bei­trag, dessen Höhe, oder zu der Frage gegeben, wer ihn unter welchen Umständen bezahlen muss - oder auch nicht. Nun wird der Beitragsser­vice seinen Erin­nerungs­ser­vice per Brief einstellen. "Verbrau­cher müssen sich deswegen aber nicht vorschnell zum Last­schrift-Verfahren zwingen lassen", rät Alex­ander Kuch.

Per Brief: Erin­nerungs-Service wird abge­schafft

Den Experten von teltarif.de liegt ein Schreiben vor, dass ein Rund­funk­gebüh­ren­zahler erhalten hat. Darin wird dem Bürger, der bislang immer seine Beiträge pünkt­lich per Über­wei­sung in der Mitte eines Drei­monats­zeit­raums bezahlt hatte, ange­kün­digt, dass er hierzu in Zukunft keinen Erin­nerungs­brief vom Beitragsser­vice mehr erhalten wird. Auf diese Weise wolle der Beitragsser­vice Ressourcen wie Papier und Porto einsparen und Verwaltungs­auf­wand redu­zieren.

In dem Schreiben wird dem Beitrags­zahler ange­boten, statt­dessen eine SEPA-Last­schrift einzu­richten, die dem Beitragsser­vice die Erlaubnis gibt, die Beiträge regel­mäßig einzu­ziehen. Dem Brief liegt dazu ein entspre­chendes Formular bei; es gibt auch einen QR-Code, mit dem das Last­schrift­mandat per Smart­phone erteilt werden kann.

"Wer den Rund­funk­bei­trag bisher per Über­wei­sung bezahlt hat, sollte sich davon unter gar keinen Umständen einschüch­tern lassen", klärt Alex­ander Kuch auf. "Denn es ist nach wie vor möglich, den Rund­funk­bei­trag per Einzel­über­wei­sung zu bezahlen. Und wer mögli­cher­weise doch etwas vergess­lich ist, kann dafür einfach einen Dauer­auf­trag bei seiner Haus­bank einrichten". Die hierzu notwen­digen Daten wie IBAN, BIC, Betrag, Zahlungs­datum und Verwen­dungs­zweck befinden sich direkt auf dem Brief.

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