Rundfunkbeitrag: Nicht zur Lastschrift zwingen lassen
Es gibt Gründe, warum Verbraucher den Rundfunkbeitrag in den vergangenen Jahren lieber selbst überwiesen haben - möglicherweise mit dem Zusatz "unter Vorbehalt". "Manchen Bürgern ist es nämlich nicht geheuer, dem Beitragsservice eine SEPA-Lastschrift zum Einzug der Rundfunkbeiträge zu erteilen", fasst Alexander Kuch vom Telekommunikations-Portal die Sorgen mancher Radiohörer und Fernsehzuschauer zusammen.
In den vergangenen Jahren hat es außerdem zahlreiche Klagen gegen den Rundfunkbeitrag, dessen Höhe, oder zu der Frage gegeben, wer ihn unter welchen Umständen bezahlen muss - oder auch nicht. Nun wird der Beitragsservice seinen Erinnerungsservice per Brief einstellen. "Verbraucher müssen sich deswegen aber nicht vorschnell zum Lastschrift-Verfahren zwingen lassen", rät Alexander Kuch.
Per Brief: Erinnerungs-Service wird abgeschafft
Den Experten von teltarif.de liegt ein Schreiben vor, dass ein Rundfunkgebührenzahler erhalten hat. Darin wird dem Bürger, der bislang immer seine Beiträge pünktlich per Überweisung in der Mitte eines Dreimonatszeitraums bezahlt hatte, angekündigt, dass er hierzu in Zukunft keinen Erinnerungsbrief vom Beitragsservice mehr erhalten wird. Auf diese Weise wolle der Beitragsservice Ressourcen wie Papier und Porto einsparen und Verwaltungsaufwand reduzieren.
In dem Schreiben wird dem Beitragszahler angeboten, stattdessen eine SEPA-Lastschrift einzurichten, die dem Beitragsservice die Erlaubnis gibt, die Beiträge regelmäßig einzuziehen. Dem Brief liegt dazu ein entsprechendes Formular bei; es gibt auch einen QR-Code, mit dem das Lastschriftmandat per Smartphone erteilt werden kann.
"Wer den Rundfunkbeitrag bisher per Überweisung bezahlt hat, sollte sich davon unter gar keinen Umständen einschüchtern lassen", klärt Alexander Kuch auf. "Denn es ist nach wie vor möglich, den Rundfunkbeitrag per Einzelüberweisung zu bezahlen. Und wer möglicherweise doch etwas vergesslich ist, kann dafür einfach einen Dauerauftrag bei seiner Hausbank einrichten". Die hierzu notwendigen Daten wie IBAN, BIC, Betrag, Zahlungsdatum und Verwendungszweck befinden sich direkt auf dem Brief.
Der Artikel zum Thema:
GEZ: Keine Erinnerungsbriefe zum Rundfunkbeitrag mehr
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