Sharing von Streaming-Angeboten - was ist erlaubt?
Nicht nur die Inhalte, sondern auch die Zahl der Streaming-Dienste wächst ständig. Einen Streaming-Dienst für Alles gibt es leider nicht und die Übersicht zu behalten, welcher Streaming-Anbieter welche Serie oder Live-Event bietet, fällt immer schwerer. Allein für alle Fußball-Spiele der deutschen Mannschaften in allen Wettbewerben werden mittlerweile drei oder mehr Anbieter benötigt. Das geht natürlich auf Dauer ins Geld.
Doch damit nicht genug: Viele Streaming-Dienste haben in der letzten Zeit ihre Preise teils drastisch erhöht: DAZN hat seinen Preis verdoppelt, das Jahrespaket-Angebot von Amazon Prime ist seit Mitte September um 28 Prozent teurer geworden. Und auch RTL+ wirbt neuerdings für seinen Streaming-Dienst mit 9,99 Euro statt bisher 4,99 Euro. Und das bislang kostenlos nutzbare Google-Angebot "YouTube" möchte seine Nutzer mit aller Macht in einen Premium-Account drängen, der mit monatlich 12 Euro auch kein Schnäppchen darstellt.
Christian Bekker vom Onlineportal teltarif.de meint: "Wer viele verschiedene Streaming-Anbieter nutzen will oder muss, für den wird es richtig teuer. Daher kommen viele Nutzer auf die Idee, ein kostenpflichtiges Streaming-Abo mit Freunden oder Familienmitgliedern zu teilen. Nur: Ist das überhaupt legal und wenn ja, was erlauben Anbieter wie Netflix, Amazon oder Spotify?"
Abos für Familien oder mehrere Nutzer
Einige Dienste bieten sogenannte "Familien-Abos" oder Abos für mehrere Nutzer an. Der Preis ist monatlich etwas höher, kann sich aber schon ab zwei Personen rechnen. Jeder Anwender hat ein eigenes Profil, kann seine eigenen Listen pflegen und vom Anbieter Vorschläge erhalten. Allerdings schränken viele Streaming-Anbieter die Form des Account-Teilens stärker ein, als der Nutzer es erwarten würde. Bekker erklärt dazu: "Familie ist, wer zusammen wohnt. Netflix und Sky sagen zum Beispiel ganz klar: Alle Nutzer eines Streaming-Accounts müssen im selben Haushalt leben!"
Konsequenzen bei Teilung?
Grundsätzlich gilt, dass Nutzer in der Regel gegen die AGB des Anbieters verstoßen, wenn sie ihren Account mit anderen teilen, obwohl dies der Anbieter nicht gestattet. "Wer Inhalte sowie seine Login-Daten eines Streaming-Dienstes außerhalb des eigenen Haushalts teilt, riskiert eine Sperre seines Nutzerkontos", warnt Bekker und merkt an: "Bisher sind in Deutschland jedoch keine Fälle bekannt, bei denen ein Account gesperrt oder der Vertrag gekündigt wurde." Allerdings erhalten viele Kunden bereits von Anbietern gelegentlich den allgemeinen Hinweis, dass Accounts nicht geteilt werden dürfen. "Spotify soll bereits stichprobenartig IP-Adress-Kontrollen durchführen und auch Netflix plant stärkere Kontrollen bezüglich des Passwort-Sharings. Inwieweit dann Konsequenzen drohen, wird die Zukunft zeigen", ergänzt Christian Bekker.
Weiter Details dazu, was Amazon, Netflix, Sky, Spotify und Co für die gemeinsame Nutzung eines Abos zulassen und wann dem Nutzer eine Sperre droht, hat teltarif.de in einem Ratgeber zusammengefasst:
Der Link zum Artikel: www.teltarif.de/streaming/nutzerkonto-teilen.html
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