Pressemitteilung 06.10.2022

Sharing von Streaming-Angeboten - was ist erlaubt?

Egal ob Musik, Sport, Serien oder Filme: Strea­ming gehört heut­zutage wie selbst­ver­ständ­lich zum Alltag vieler Nutzer.

Nicht nur die Inhalte, sondern auch die Zahl der Strea­ming-Dienste wächst ständig. Einen Strea­ming-Dienst für Alles gibt es leider nicht und die Über­sicht zu behalten, welcher Strea­ming-Anbieter welche Serie oder Live-Event bietet, fällt immer schwerer. Allein für alle Fußball-Spiele der deut­schen Mann­schaften in allen Wett­bewerben werden mitt­ler­weile drei oder mehr Anbieter benö­tigt. Das geht natür­lich auf Dauer ins Geld.

Doch damit nicht genug: Viele Strea­ming-Dienste haben in der letzten Zeit ihre Preise teils dras­tisch erhöht: DAZN hat seinen Preis verdop­pelt, das Jahres­paket-Angebot von Amazon Prime ist seit Mitte September um 28 Prozent teurer geworden. Und auch RTL+ wirbt neuer­dings für seinen Strea­ming-Dienst mit 9,99 Euro statt bisher 4,99 Euro. Und das bislang kostenlos nutz­bare Google-Angebot "YouTube" möchte seine Nutzer mit aller Macht in einen Premium-Account drängen, der mit monat­lich 12 Euro auch kein Schnäpp­chen darstellt.

Chris­tian Bekker vom Online­portal teltarif.de meint: "Wer viele verschie­dene Strea­ming-Anbieter nutzen will oder muss, für den wird es richtig teuer. Daher kommen viele Nutzer auf die Idee, ein kosten­pflich­tiges Strea­ming-Abo mit Freunden oder Fami­lien­mit­glie­dern zu teilen. Nur: Ist das über­haupt legal und wenn ja, was erlauben Anbieter wie Netflix, Amazon oder Spotify?"

Abos für Fami­lien oder mehrere Nutzer

Einige Dienste bieten soge­nannte "Fami­lien-Abos" oder Abos für mehrere Nutzer an. Der Preis ist monat­lich etwas höher, kann sich aber schon ab zwei Personen rechnen. Jeder Anwender hat ein eigenes Profil, kann seine eigenen Listen pflegen und vom Anbieter Vorschläge erhalten. Aller­dings schränken viele Strea­ming-Anbieter die Form des Account-Teilens stärker ein, als der Nutzer es erwarten würde. Bekker erklärt dazu: "Familie ist, wer zusammen wohnt. Netflix und Sky sagen zum Beispiel ganz klar: Alle Nutzer eines Strea­ming-Accounts müssen im selben Haus­halt leben!"

Konse­quenzen bei Teilung?

Grund­sätz­lich gilt, dass Nutzer in der Regel gegen die AGB des Anbie­ters verstoßen, wenn sie ihren Account mit anderen teilen, obwohl dies der Anbieter nicht gestattet. "Wer Inhalte sowie seine Login-Daten eines Strea­ming-Dienstes außer­halb des eigenen Haus­halts teilt, riskiert eine Sperre seines Nutzer­kontos", warnt Bekker und merkt an: "Bisher sind in Deutsch­land jedoch keine Fälle bekannt, bei denen ein Account gesperrt oder der Vertrag gekün­digt wurde." Aller­dings erhalten viele Kunden bereits von Anbie­tern gele­gent­lich den allge­meinen Hinweis, dass Accounts nicht geteilt werden dürfen. "Spotify soll bereits stich­pro­ben­artig IP-Adress-Kontrollen durch­führen und auch Netflix plant stär­kere Kontrollen bezüg­lich des Pass­wort-Sharings. Inwie­weit dann Konse­quenzen drohen, wird die Zukunft zeigen", ergänzt Chris­tian Bekker.

Weiter Details dazu, was Amazon, Netflix, Sky, Spotify und Co für die gemein­same Nutzung eines Abos zulassen und wann dem Nutzer eine Sperre droht, hat teltarif.de in einem Ratgeber zusam­men­gefasst:

Der Link zum Artikel: www.teltarif.de/strea­ming/nutzer­konto-teilen.html

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