Pressemitteilung 22.07.2022

Was tun mit Handy- und DSL-Vertrag nach Todesfall?

Für Ange­hörige und Freunde ist der Tod eines geliebten Menschen meist ein schmerz­licher Verlust. Was bleibt, sind nicht nur Erin­nerungen, sondern oft auch dessen Handy- und Fest­netz-Internet-Verträge, Prepaid­karten und Strea­ming-Abos. Was tun damit - behalten oder kündigen?

Scheiden tut weh - das ist immer dann beson­ders schmerz­lich spürbar, wenn uns ein Fami­lien­mit­glied oder ein guter Freund verlässt. Meist gibt es für die Ange­hörigen und Erben noch während der Trau­erzeit zahl­reiche Dinge zu regeln.

"Manchmal stellt sich nach dem Tod eines geliebten Menschen für Ange­hörige dann auch bald die Frage: Was machen wir mit den ganzen Handy- und Fest­netz-Internet-Verträgen des Verstor­benen? Können diese gekün­digt werden, auch wenn die 24-mona­tige Mindest­ver­trags­lauf­zeit noch gar nicht um ist?" So fasst Fach-Redak­teur Alex­ander Kuch vom Tele­kom­muni­kati­ons­portal teltarif.de die Frage­stel­lungen zusammen.

Oft hinter­lassen Verstor­bene auch Strea­ming-Abos oder eine Prepaid­karte mit einer Rufnummer, die mögli­cher­weise viele Freunde haben und die nicht in fremde Hände fallen soll. "Auf alle diese Fragen gibt es eine Antwort - Betrof­fene sollten aber gut vorbe­reitet sein, alle wich­tigen Unter­lagen beisammen haben und sich vor Stol­per­fallen hüten", führt Alex­ander Kuch aus.

Verträge kündigen oder beibe­halten?

Sollen die Verträge keine weiteren Kosten durch monat­liche Abbu­chungen verur­sachen, ist die außer­ordent­liche Kündi­gung sicher die schnellste Vari­ante. "Einen Fest­netz-Vertrag beizu­behalten lohnt eigent­lich nur, wenn man die Wohnung oder das Haus des Verstor­benen selbst weiter­nutzt", erläu­tert Alex­ander Kuch. "Nur für das Beibe­halten einer allseits bekannten Fest­netz­nummer muss man den Vertrag nicht aufrecht erhalten - die Nummer kann beispiels­weise auch zu einem Voice-over-IP-Dienst portiert und dort ohne Grund­gebühr weiter verwendet werden."

Anders sieht das mögli­cher­weise bei einer Handy-Nummer aus, vor allem wenn der Verstor­bene Online-Dienste mit Zwei­faktor-Authen­tifi­zie­rung oder Online-Banking genutzt hat. "Für eine Zwei­faktor-Authen­tifi­zie­rung ist es mögli­cher­weise drin­gend notwendig, die Rufnummer noch eine Weile zu behalten. Über­nimmt man den Handy-Vertrag oder die Prepaid­karte, um die allseits bekannte Rufnummer zu behalten, sollte man aller­dings bedenken, dass dafür eine offi­zielle Vertrags­über­nahme durch­geführt werden muss.

"Für die Über­nahme bestehender Verträge müssen in der Regel Ster­beur­kunde, Testa­ment bezie­hungs­weise Erbschein vorge­legt werden", erklärt Alex­ander Kuch. "Vorteil­haft ist es auch, wenn man für die entspre­chenden Verträge beim Kunden­ser­vice die betref­fende Kunden- oder Vertrags­nummer nennen kann."

Stol­per­falle bei der Rufnum­mern-Portie­rung

Eine Stol­per­falle gilt es zu umgehen, wenn man nicht die Verträge, sondern nur die Rufnum­mern des Verstor­benen beibe­halten und diese kostenlos zu einem anderen Anbieter portieren möchte.

"Bei einer kosten­losen Rufnum­mern-Portie­rung müssen alle Angaben bei beiden Anbie­tern exakt bis aufs i-Tüpfel­chen über­ein­stimmen, was in diesem Fall beim Namen und Geburts­datum keines­wegs der Fall ist, bei der Adresse oft auch nicht", warnt Alex­ander Kuch. "Darum ist vor der Portie­rung in der Regel zuerst eine Vertrags­über­nahme erfor­der­lich. Erst wenn Vertrag oder Prepaid­karte auf den neuen Inhaber abge­ändert sind, kann die Rufnummer zu einem anderen Anbieter portiert werden."

Der Link zum Artikel:

https://www.teltarif.de/verbrau­cher/vertrag-bei-todes­fall

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