Was tun mit Handy- und DSL-Vertrag nach Todesfall?
Scheiden tut weh - das ist immer dann besonders schmerzlich spürbar, wenn uns ein Familienmitglied oder ein guter Freund verlässt. Meist gibt es für die Angehörigen und Erben noch während der Trauerzeit zahlreiche Dinge zu regeln.
"Manchmal stellt sich nach dem Tod eines geliebten Menschen für Angehörige dann auch bald die Frage: Was machen wir mit den ganzen Handy- und Festnetz-Internet-Verträgen des Verstorbenen? Können diese gekündigt werden, auch wenn die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit noch gar nicht um ist?" So fasst Fach-Redakteur Alexander Kuch vom Telekommunikationsportal teltarif.de die Fragestellungen zusammen.
Oft hinterlassen Verstorbene auch Streaming-Abos oder eine Prepaidkarte mit einer Rufnummer, die möglicherweise viele Freunde haben und die nicht in fremde Hände fallen soll. "Auf alle diese Fragen gibt es eine Antwort - Betroffene sollten aber gut vorbereitet sein, alle wichtigen Unterlagen beisammen haben und sich vor Stolperfallen hüten", führt Alexander Kuch aus.
Verträge kündigen oder beibehalten?
Sollen die Verträge keine weiteren Kosten durch monatliche Abbuchungen verursachen, ist die außerordentliche Kündigung sicher die schnellste Variante. "Einen Festnetz-Vertrag beizubehalten lohnt eigentlich nur, wenn man die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen selbst weiternutzt", erläutert Alexander Kuch. "Nur für das Beibehalten einer allseits bekannten Festnetznummer muss man den Vertrag nicht aufrecht erhalten - die Nummer kann beispielsweise auch zu einem Voice-over-IP-Dienst portiert und dort ohne Grundgebühr weiter verwendet werden."
Anders sieht das möglicherweise bei einer Handy-Nummer aus, vor allem wenn der Verstorbene Online-Dienste mit Zweifaktor-Authentifizierung oder Online-Banking genutzt hat. "Für eine Zweifaktor-Authentifizierung ist es möglicherweise dringend notwendig, die Rufnummer noch eine Weile zu behalten. Übernimmt man den Handy-Vertrag oder die Prepaidkarte, um die allseits bekannte Rufnummer zu behalten, sollte man allerdings bedenken, dass dafür eine offizielle Vertragsübernahme durchgeführt werden muss.
"Für die Übernahme bestehender Verträge müssen in der Regel Sterbeurkunde, Testament beziehungsweise Erbschein vorgelegt werden", erklärt Alexander Kuch. "Vorteilhaft ist es auch, wenn man für die entsprechenden Verträge beim Kundenservice die betreffende Kunden- oder Vertragsnummer nennen kann."
Stolperfalle bei der Rufnummern-Portierung
Eine Stolperfalle gilt es zu umgehen, wenn man nicht die Verträge, sondern nur die Rufnummern des Verstorbenen beibehalten und diese kostenlos zu einem anderen Anbieter portieren möchte.
"Bei einer kostenlosen Rufnummern-Portierung müssen alle Angaben bei beiden Anbietern exakt bis aufs i-Tüpfelchen übereinstimmen, was in diesem Fall beim Namen und Geburtsdatum keineswegs der Fall ist, bei der Adresse oft auch nicht", warnt Alexander Kuch. "Darum ist vor der Portierung in der Regel zuerst eine Vertragsübernahme erforderlich. Erst wenn Vertrag oder Prepaidkarte auf den neuen Inhaber abgeändert sind, kann die Rufnummer zu einem anderen Anbieter portiert werden."
Der Link zum Artikel:
https://www.teltarif.de/verbraucher/vertrag-bei-todesfall
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