Internet-Router frei wählen: Für viele Verbraucher eine Illusion
Bis 2016 war es vielen Internet-Kunden in Deutschland nicht möglich, dem zwangsweise verordneten Internet-Router des Providers zu entgehen. Durch die EU-Regulierung zur Endgerätefreiheit kam dann ab 2016 aber auch für deutsche Verbraucher die Möglichkeit, den eigenen Router frei zu wählen, diesen zu einem günstigeren Preis zu besorgen und selbst einzurichten.
"Im Rückblick auf die vergangenen Jahre muss man allerdings feststellen, dass bei vielen Internet-Anschlüssen Wunsch und Wirklichkeit weit auseinanderliegen", fasst Alexander Kuch vom Telekommunikationsportal teltarif.de die aktuelle Situation zusammen: "Und der fortschreitende Glasfaserausbau könnte sogar dazu führen, dass in deutschen Haushalten bald wieder deutlich mehr Zwangs-Modems installiert werden, was der damaligen Intention des Gesetzgebers diametral widerspricht."
Kaum Routerfreiheit bei TV-Kabel-Internet-Anschlüssen
Kuch stellt klar: In einem Bereich herrscht wirklich die vom Gesetzgeber gewünschte und verordnete Routerfreiheit, und zwar bei DSL- und VDSL-Routern an der Telefondose. Hier gibt es auch technisch keinen Grund, den Internet-Kunden das Anschließen eines freien Routers zu verbieten.
Etwas anders sieht es aber schon bei TV-Kabel-Internet-Anschlüssen aus, weiß Alexander Kuch: "Trotz Routerfreiheit gibt es im freien Handel nur ganz wenige Routermodelle fürs Internet über den TV-Kabel-Anschluss zu kaufen. Ein freier Router kann zwar angeschlossen werden, dieser muss aus technischen Gründen dann aber zunächst beim Kabel-Netzbetreiber registriert werden. Und wenn man mit dem selbst erworbenen Router über den TV-Kabelanschluss telefonieren möchte, verlangen die Kabel-Netzbetreiber teilweise die Buchung einer Zusatzoption, die mehrere Euro pro Monat extra kostet".
Der Preisvorteil, den man durch den Verzicht des beim Provider gemieteten Routers erzielen wollte, ist damit dahin. "Zu allem Übel verlangen die Kabel-Provider teilweise, dass bei einer möglicherweise notwendigen Entstörung des Anschlusses zusätzlich doch ein Leihrouter des Providers zu Hause aufbewahrt und im Störungsfall angeschlossen werden muss", führt Kuch aus. "Und wer vergisst, nach Vertragsende diesen Notfallrouter zurückzusenden, muss gleich eine Strafgebühr zahlen - mit einer echten Wahlfreiheit hat diese Gängelung wenig zu tun."
Weitere Aushöhlung der Routerfreiheit bei Glasfaser-Anschlüssen
In den kommenden Jahren werden in Deutschland flächendeckend Glasfaser-Anschlüsse bis in die Wohnungen der Kunden gebaut, die dann die bisherigen DSL-, VDSL- und TV-Kabel-Internet-Anschlüsse ablösen sollen. Hier sieht Alexander Kuch allerdings bereits den nächsten Angriff auf die gesetzlich verbriefte Routerfreiheit.
"Die aktuelle kostensparende Art und Weise, wie Glasfaseranschlüsse direkt in die Wohnungen verlegt werden, macht es nach Angabe der Glasfaser-Netzbetreiber notwendig, dass an der Anschlussdose zwingend ein vom Anbieter gestelltes Glasfaser-Modem angeschlossen wird. Erst an dieses kann der Verbraucher dann seinen freien Router hängen, aber nicht direkt an die Anschlussdose", schildert Kuch die aktuelle Situation.
"Ob dies tatsächlich technisch notwendig oder nur eine weitere Gängelung durch die Netzbetreiber ist, prüft aktuell sogar die Bundesnetzagentur", fasst Kuch zusammen. "Letztendlich muss jeder Internet-Kunde selbst entscheiden, ob er technisch versiert genug ist, einen selbst erworbenen Router zu konfigurieren, oder ob er nicht lieber doch ein Leihgerät vom Provider nimmt, was den Vorteil hat, dass bei einem Defekt der Provider zum sofortigen Tausch verpflichtet ist."
Der Link zum Artikel:
https://www.teltarif.de/router/routerzwang-routerfreiheit.html
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