Pressemitteilung 26.08.2022

Glasfaser-Vertreter an der Haustür: Seriös oder Betrüger?

Obwohl fast niemand an der Haustür einen Vertrag unter­schreibt, sind anläss­lich des Glas­faser-Ausbaus wieder vermehrt Vertreter unter­wegs, um neue Internet-Kunden zu ködern. Verbrau­cher sollten sich aber nicht über­rum­peln lassen, rät teltarif.de.

Kaum jemand ist noch so unvor­sichtig, an der Haustür einen Vertrag zu unter­schreiben, ohne vorher Preise und Kondi­tionen vergli­chen zu haben? "Offenbar lohnt sich das Geschäfts­modell der Haustür-Vertreter neuer­dings wieder", konsta­tiert Fach-Redak­teur Alex­ander Kuch vom Tele­kom­muni­kati­ons­magazin teltarif.de und führt weiter aus: "Damit sich der Glas­faser-Ausbau über­haupt lohnt, ist in vielen Ausbau­berei­chen eine Vorver­mark­tungs­quote von beispiels­weise 30 oder 40 Prozent der Haus­halte erfor­der­lich. Gleich­zeitig reagieren viele Bürger nicht auf Post­wurf­sen­dungen und entsorgen diese unge­lesen als 'Werbung' im Altpa­pier. Darum nimmt der Vertrieb von Fest­netz-Inter­net­anschlüssen an der Haustür inzwi­schen wieder zu."

Bei dieser bei den Bürgern unbe­liebten Vermark­tungs-Methode gibt es Licht und Schatten: "Neben seriösen Vertre­tern, die sich ausweisen können, lauern auch Tritt­brett­fahrer und Betrüger, die sich nur in die Wohnung schlei­chen wollen, um Bargeld, Schmuck oder andere Wert­sachen zu klauen. Vorsicht ist also drin­gend geboten", rät Alex­ander Kuch.

Nicht vorschnell eine Unter­schrift leisten

Alex­ander Kuch weist darauf hin, dass in der Praxis kein Grund zur Eile besteht, auch wenn der Vertreter zur Unter­zeich­nung drängt. "Bei den Haustür­geschäften werden in der Regel keine außer­gewöhn­lich güns­tigen oder ander­weitig attrak­tiven Produkte ange­boten - alle Offerten lassen sich in der Regel auch regulär einige Tage später online oder im örtli­chen Shop des Anbie­ters bestellen. Die Gefahr, ein Schnäpp­chen zu verpassen, ist somit gering", erläu­tert Kuch.

Eine Unter­schrift sollte man an der Haustür darum lieber nicht leisten, weder mit Kugel­schreiber auf Papier noch mit dem Finger oder Stift auf einem Tablet, auch wenn der Vertreter behauptet, das Angebot wäre "unver­bind­lich". "Bei jegli­cher Art von Verträgen lohnt sich immer ein ausgie­biger Blick ins Klein­gedruckte - und das braucht Zeit", empfiehlt Alex­ander Kuch.

Seriöse Vertreter von Schwarzen Schafen unter­scheiden

Gleich­wohl gibt es seriöse Vertreter, die auch gerne nur beraten und ihre Serio­sität nach­weisen können, erklärt Alex­ander Kuch am Beispiel der Deut­schen Telekom, die für die Haustür-Vermark­tung mit Part­ner­firmen zusam­men­arbeitet. "Von der Telekom auto­risierte Vertriebs­mit­arbeiter sind stets daran zu erkennen: Sie tragen spezi­elle Dienst­klei­dung und sie haben immer einen Dienst­aus­weis mit Vor- und Nach­namen und Vertriebs­mit­arbeiter-Nummer oder dem Namen des externen Unter­neh­mens dabei. Außerdem haben Sie ein Auto­risie­rungs­schreiben der Deut­schen Telekom", beschreibt Alex­ander Kuch die Vorgaben.

Gleich­wohl können Betrüger auch an die offi­zielle Dienst­klei­dung kommen und Ausweise fälschen. Doch dem hat die Telekom selbst einen Riegel vorge­schoben: "Unter der kosten­freien Auto­risie­rungs-Hotline 0800 8266347 kann sich jeder Betrof­fene vor einer Weiter­füh­rung des Gesprächs infor­mieren, ob eine Auto­risie­rung des Vertre­ters durch die Telekom vorhanden ist. Hierzu gibt man tele­fonisch die Vertriebs­mit­arbeiter-Nummer des Vertre­ters durch", erläu­tert Kuch die Kontroll­funk­tion. Erste Vertreter haben inzwi­schen auch Ausweise mit QR-Code, der für eine Prüfung gescannt werden kann.

Weigert sich ein Mitar­beiter, den Code scannen oder sich per Telefon veri­fizieren zu lassen oder hat er gar keinen Ausweis, handele es sich mit Sicher­heit um keinen Vertreter im Auftrag der Telekom. "Und dann sollte man ihn auch schleu­nigst des Hauses bezie­hungs­weise Grund­stücks verweisen oder ggf. die Polizei rufen", so Kuch. Abschlie­ßend beru­higt der Fach-Redak­teur: "Hat man trotzdem einen Vertrag unter­zeichnet und möchte diesen hinterher doch nicht, steht einem laut dem Bürger­lichen Gesetz­buch bei Haustür­geschäften und auf Kaffee­fahrten geschlos­senen Verträgen eine Widerrufs­frist von 14 Tagen zu - ohne Angabe von Gründen."

Der Link zum Artikel:

https://www.teltarif.de/haus­tuer­ges­chaefte

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