Ungeliebte Geschenke: Retoure, Widerruf oder Privatverkauf
Nicht immer möchte man das, was man gekauft oder zu Weihnachten geschenkt bekommen hat, auch behalten. Die unerwünschte Ware in der Schublade vergammeln zu lassen, ist jedoch auch nicht das Gelbe vom Ei. "Umtausch, Retoure, Rückgabe oder Widerruf oder auch der Verkauf über Ankaufportale bezeichnen Vorgänge, wie Sie sich von unter Umständen voreilig gekauften Waren oder unliebsamen Geschenken wieder trennen können", sagt Alexander Emunds, Redakteur beim Online-Telekommunikationsportal teltarif.de. Dabei gibt es aber auch einiges zu beachten.
Umtausch beim Händler vor Ort
Ob der Umtausch beim Händler in Ihrer Nähe funktioniert, hängt von dessen Kulanz ab. Vor dem Kauf ist es jedoch möglich, dass Sie sich ein Rückgaberecht schriftlich zusichern lassen. Sollte die gekaufte Ware jedoch Mängel aufweisen, haben Sie als Käufer klare Rechte. Bei Neukäufen gelten diese bis zu zwei Jahre. Aber auch der Verkäufer hat Rechte. Sie müssen ihm die Gelegenheit geben, zu reparieren oder einen Ersatz ohne Mängel zu liefern.
Alternative: Geschenkgutscheine
Geschenkgutscheine haben meist eine Haltbarkeit von drei Jahren. Ein Händler ist in der Regel nicht verpflichtet, den Geldbetrag des Gutscheins auszuzahlen. Können Sie mit dem Gutschein nichts anfangen, ist dieser in der Regel an eine andere Person übertragbar.
Widerruf von Internetkäufen
In der Regel kann ein im Internet geschlossener Vertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden. Die Frist für bestellte Waren gilt ab dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben. Ein Widerruf kann auch vor dem Erhalt der Ware möglich sein, weil sich beispielsweise die Lieferung der Online-Bestellung verzögert oder der Händler Sie darüber rechtzeitig informiert.
Widerrufsrecht kann verfallen
"Ein Widerrufsrecht kann bei der Öffnung versiegelter Waren verfallen, beispielsweise bei Hygieneartikeln und Datenträgern wie CDs, DVDs oder Computer-Spielen", sagt Emunds. Zudem gilt das bei Bahntickets und Pauschalreisen sowie Tickets für Veranstaltungen, die auf einen bestimmten Termin fallen. Weiterhin sind schnell verderbliche Lebensmittel sowie auf den Käufer zugeschnittene Waren ausgeschlossen.
Nach dem Widerruf Ware zurückschicken
Wurde der Widerruf der Ware erklärt, muss sie innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückgeschickt werden. Nachdem der Verkäufer die Widerrufserklärung erhalten hat, muss er das gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen an den Käufer zurückzahlen.
Privatverkäufe im Internet
Gebrauchte Artikel können auch auf Online-Marktplätzen zum Kauf angeboten werden. Die Stiftung Warentest rät dazu, die "Sachmangelhaftung" ausschließen, wenn Verkäufer nicht für Mängel haften wollen. Dazu bedarf es korrekter Formulierungen in der Anzeige.
Verkäufe über Ankaufportale
Ankaufportale wie reBuy, wirkaufens oder BackMarket kaufen gebrauchte Elektronik wie Smartphones an. "Generell ist es empfehlenswert, vor dem Verkauf die Preise anderer Rückkaufportale zu vergleichen. Die Angebote können mitunter sehr unterschiedlich ausfallen", sagt Emunds abschließend.
Der Link zum Artikel: https://www.teltarif.de/retoure-umtausch-privatverkauf
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