Rufnummern-Portierung doch kostenpflichtig - was tun?
Wer seinen Handy- oder Festnetz-Provider wechselt, hat schon seit vielen Jahren die Möglichkeit, seine bisherige Rufnummer mitzunehmen. Und seit dem 1. Dezember 2021 ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Rufnummern-Portierung für den Verbraucher völlig kostenlos sein muss.
"Trotz der Vorgabe, dass die Mitnahme der Rufnummer für Handy-Kunden kostenlos sein muss, gibt es immer noch Fälle, in denen Anbieter horrende Gebühren von 20 bis 30 Euro kassieren - und das leider auch dürfen", konstatiert Alexander Kuch vom Telekommunikationsmagazin teltarif.de und führt weiter aus: "Verantwortlich dafür ist eine Lücke in der Regulierung durch den Gesetzgeber, die es den Firmen erlaubt, trotz des Verbots hohe Gebühren einzutreiben."
Die Definition des Begriffs "Anbieterwechsel"
Laut Alexander Kuch besteht das Problem in der Definition des im Gesetz verwendeten Begriffs des Anbieterwechsels: "Die inzwischen laut Regulierung kostenlose Portierung bezieht sich nach der Definition der Bundesnetzagentur und laut Telekommunikationsgesetz auf einen Wechsel des Anbieters - und damit ist der Wechsel des Unternehmens gemeint."
Nicht unter diese Regel fällt es also, wenn ein Unternehmen wie freenet oder 1&1-Drillisch mehrere Mobilfunkmarken betreibt und ein Kunde sozusagen firmenintern zwischen den Marken dieses Unternehmens wechseln möchte. "Auch die drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und o2 betreiben außer ihren Hauptmarken weitere Discount-Provider und realisieren günstige Handy-Tarife, die in Supermärkten angeboten werden", erklärt Tarif-Experte Alexander Kuch. "Und wer zwischen diesen Marken wechseln möchte, ohne als Kunde das Unternehmen zu verlassen, muss oft eine Wechselgebühr bezahlen."
Erschwert wird die Sache laut dem teltarif.de-Experten dadurch, dass die verschiedenen Tarif-Marken eines Unternehmens oft in einem ganz anderen Design auftreten und es zunächst gar nicht ersichtlich ist, dass sie vom selben Unternehmen betreut werden. "Da hilft nur der Blick ins Impressum der Homepage", erläutert Alexander Kuch.
Ausweg: Einfach zwei Anbieterwechsel durchführen
Man kann sich die Vorgabe im Gesetz aber trotzdem zunutze machen, um auch innerhalb eines Unternehmens kostenlos zu einer anderen und günstigeren Tarif-Marke zu wechseln: "Dadurch, dass Portierungsvorgänge mit Anbieterwechsel, also Wechsel des Unternehmens, stets kostenlos durchgeführt werden müssen, sollten Verbraucher exakt das tun: Zweimal nacheinander den Anbieter wechseln", erklärt Kuch.
"Nach der Kündigung des bisherigen Vertrags kann man einfach ein Prepaid-Starterpaket bei einem anderen Unternehmen, am besten sogar in einem ganz anderen Handy-Netz, erwerben und die Rufnummer dorthin portieren. Ist dieser Vorgang abgeschlossen, schließt man einen Vertrag bei der neuen Marke des bisherigen Providers ab und portiert die Rufnummer von der Prepaidkarte dorthin zurück - beide Vorgänge müssen kostenlos sein", beschreibt Kuch das Prozedere und fordert: "Am besten wäre es, wenn der Gesetzgeber diese Lücke schließen würde, sodass auch interne Portierungsvorgänge kostenlos sein müssen."
Wer sich das Prozedere ersparen möchte, kann aber auch zunächst beim bisherigen Provider nachschauen, ob dieser nicht gegebenenfalls einen günstigeren Tarif im Sortiment hat.
Der Link zum Artikel:
https://www.teltarif.de/mobilfunk/portierung-intern.html
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