Pressemitteilung 28.07.2022

Rufnummern-Portierung doch kostenpflichtig - was tun?

Eigent­lich soll die Portie­rung der Rufnummer zum neuen Handy-Anbieter kostenlos sein - es wurde aber trotzdem eine Gebühr berechnet. teltarif.de warnt vor einer gefähr­lichen Ausnahme und gibt Tipps.

Wer seinen Handy- oder Fest­netz-Provider wech­selt, hat schon seit vielen Jahren die Möglich­keit, seine bishe­rige Rufnummer mitzu­nehmen. Und seit dem 1. Dezember 2021 ist es sogar gesetz­lich vorge­schrieben, dass diese Rufnum­mern-Portie­rung für den Verbrau­cher völlig kostenlos sein muss.

"Trotz der Vorgabe, dass die Mitnahme der Rufnummer für Handy-Kunden kostenlos sein muss, gibt es immer noch Fälle, in denen Anbieter horrende Gebühren von 20 bis 30 Euro kassieren - und das leider auch dürfen", konsta­tiert Alex­ander Kuch vom Tele­kom­muni­kati­ons­magazin teltarif.de und führt weiter aus: "Verant­wort­lich dafür ist eine Lücke in der Regu­lie­rung durch den Gesetz­geber, die es den Firmen erlaubt, trotz des Verbots hohe Gebühren einzu­treiben."

Die Defi­nition des Begriffs "Anbie­ter­wechsel"

Laut Alex­ander Kuch besteht das Problem in der Defi­nition des im Gesetz verwen­deten Begriffs des Anbie­ter­wech­sels: "Die inzwi­schen laut Regu­lie­rung kosten­lose Portie­rung bezieht sich nach der Defi­nition der Bundes­netz­agentur und laut Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz auf einen Wechsel des Anbie­ters - und damit ist der Wechsel des Unter­neh­mens gemeint."

Nicht unter diese Regel fällt es also, wenn ein Unter­nehmen wie freenet oder 1&1-Dril­lisch mehrere Mobil­funk­marken betreibt und ein Kunde sozu­sagen firmen­intern zwischen den Marken dieses Unter­neh­mens wech­seln möchte. "Auch die drei Netz­betreiber Telekom, Voda­fone und o2 betreiben außer ihren Haupt­marken weitere Discount-Provider und reali­sieren güns­tige Handy-Tarife, die in Super­märkten ange­boten werden", erklärt Tarif-Experte Alex­ander Kuch. "Und wer zwischen diesen Marken wech­seln möchte, ohne als Kunde das Unter­nehmen zu verlassen, muss oft eine Wech­sel­gebühr bezahlen."

Erschwert wird die Sache laut dem teltarif.de-Experten dadurch, dass die verschie­denen Tarif-Marken eines Unter­neh­mens oft in einem ganz anderen Design auftreten und es zunächst gar nicht ersicht­lich ist, dass sie vom selben Unter­nehmen betreut werden. "Da hilft nur der Blick ins Impressum der Home­page", erläu­tert Alex­ander Kuch.

Ausweg: Einfach zwei Anbie­ter­wechsel durch­führen

Man kann sich die Vorgabe im Gesetz aber trotzdem zunutze machen, um auch inner­halb eines Unter­neh­mens kostenlos zu einer anderen und güns­tigeren Tarif-Marke zu wech­seln: "Dadurch, dass Portierungs­vor­gänge mit Anbie­ter­wechsel, also Wechsel des Unter­neh­mens, stets kostenlos durch­geführt werden müssen, sollten Verbrau­cher exakt das tun: Zweimal nach­ein­ander den Anbieter wech­seln", erklärt Kuch.

"Nach der Kündi­gung des bishe­rigen Vertrags kann man einfach ein Prepaid-Star­ter­paket bei einem anderen Unter­nehmen, am besten sogar in einem ganz anderen Handy-Netz, erwerben und die Rufnummer dorthin portieren. Ist dieser Vorgang abge­schlossen, schließt man einen Vertrag bei der neuen Marke des bishe­rigen Provi­ders ab und portiert die Rufnummer von der Prepaid­karte dorthin zurück - beide Vorgänge müssen kostenlos sein", beschreibt Kuch das Proze­dere und fordert: "Am besten wäre es, wenn der Gesetz­geber diese Lücke schließen würde, sodass auch interne Portierungs­vor­gänge kostenlos sein müssen."

Wer sich das Proze­dere ersparen möchte, kann aber auch zunächst beim bishe­rigen Provider nach­schauen, ob dieser nicht gege­benen­falls einen güns­tigeren Tarif im Sorti­ment hat.

Der Link zum Artikel:

https://www.teltarif.de/mobil­funk/portie­rung-intern.html

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