Pressemitteilung 10.05.2023

Eigener Glasfaser-Router darf nicht verboten werden

Ein Glas­faser-Netz­betreiber legt Glas­faser ins Haus, verbietet dem Kunden dann aber die Nutzung eines eigenen WLAN-Routers: Das verstößt gegen die Router­frei­heit. teltarif.de und die Verbraucher­zen­trale Rhein­land-Pfalz geben Tipps.

In zahl­rei­chen Regionen Deutsch­lands wird nicht nur über den Glas­faser-Ausbau geredet - bei vielen Bürgern kommt der schnelle Internet-Anschluss inzwi­schen tatsäch­lich ins Haus. Doch oft begegnet dem frisch­geba­ckenen Glas­faser-Kunden dabei erneut ein Phänomen, das eigent­lich längst der Vergan­gen­heit ange­hören sollte: Der Glas­faser-Anbieter verbietet dem Kunden die Verwen­dung eines eigenen Routers und schließt statt­dessen sein eigenes Glas­faser-Modem an.

Ein derar­tiger Zwang zu einem vom Netz­betreiber gestellten Router oder Modem ist aller­dings in der EU seit 2016 verboten. Seither hat jeder Verbrau­cher das Recht, seinen eigenen Router am Internet-Anschluss zu Hause zu betreiben. Die Glas­faser-Anbieter behaupten aller­dings oft, das würde bei ihren Anschlüssen nicht gehen, da durch die Kunden-eigenen Router "Störungen" im Netz auftreten würden.

Doch was ist an der Behaup­tung wirk­lich dran? Das erör­terten teltarif.de-Redak­teur Alex­ander Kuch und Michael Gundall vom Fach­bereich Digi­tales und Verbrau­cher­recht bei der Verbraucher­zen­trale Rhein­land-Pfalz in einem Hinter­grund-Gespräch.

Die Rechts­lage ist klar

Das Verhalten der Netz­betreiber steht laut Michael Gundall ganz klar "im Wider­spruch zur gesetz­lich fest­gelegten freien Wahl des Endge­rätes." Im Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz sei fest­gelegt, dass das Netz des Anbie­ters an der Anschluss­dose endet, das sei der soge­nannte passive Netz­abschluss. "Zum anderen stellt sich die Frage nach der Anzahl von Geräten", gibt Gundall zu bedenken. "Warum sollte man zwei Geräte (Modem und Router) nutzen, wenn ein platzspa­rendes Kombi­gerät ausreicht, das mit einer Steck­dose auskommt? Außerdem verbraucht ein Kombi­gerät wesent­lich weniger Energie als zwei getrennte Geräte."

Sowohl dem Tele­kom­muni­kati­ons­magazin teltarif.de als auch der Verbraucher­zen­trale Rhein­land-Pfalz liegen Berichte von Verbrau­chern vor, denen die Verwen­dung eines eigenen Routers am Glas­faser­anschluss zunächst mit dem Hinweis auf mögliche Störungen verwei­gert wurde. Die Wahr­heit ist aller­dings: "Uns liegt nicht ein Verbraucher­fall vor, bei dem es zu einer Störung durch einen Glas­faser­router des Verbrau­chers kam", konsta­tiert Gundall und berichtet aus der Praxis: "In solchen Fällen schreiben wir die Anbieter an und bitten um eine Stellung­nahme. Bislang war die Reak­tion der Anbieter immer gleich: Man halte sich an die Endge­räte­wahl­frei­heit und natür­lich könnten Verbrau­cher ihr eigenes Glas­faser­modem bzw. Glas­faser­router anschließen. Diese Aussage haben wir von verschie­denen Anbie­tern."

Rat der Experten: Nicht abwim­meln lassen!

Nach einer Beschwerde geht es dann also plötz­lich meist doch, dass der Kunde seinen eigenen Router am Glas­faser­anschluss betreiben kann. Doch auch dann legen die Anbieter dem Kunden mitunter Steine in den Weg, wie Gundall berichtet. "Verbrau­cher müssen das Gerät dann zunächst anders verka­beln und - je nach Anbieter - mühselig über die Kunden­hot­line des Anbie­ters die entspre­chenden Zugangs­daten erfragen oder die Gerä­tedaten des eigenen Gerätes mitteilen. Dabei werden sie mindes­tens einmal auf die 'Gefahren' des eigenen Glas­faser­rou­ters mit inte­griertem Glas­faser­modem hinge­wiesen."

Die Verbraucher­zen­trale hat im Mai 2022 zwei Betreiber abge­mahnt. Ein Netz­betreiber gab im August 2022 eine Unter­las­sungs­erklä­rung ab. Es gibt laut Gundall auch schon erste Positiv­bei­spiele, wie unkom­pli­zierte Akti­vie­rungs­por­tale für Kunden-eigene Router bei zwei Betrei­bern.

Alex­ander Kuch und Michael Gundall haben eine Vermu­tung, was hinter der Stra­tegie der Netz­betreiber stecken könnte: "Ein Grund könnte das eigene Mietrou­ter­geschäft sein, wie wir es aus dem VDSL- und beson­ders aus dem Kabel­bereich kennen. Rechnet man die Miete über zwei bis drei Jahre zusammen, so ist der Kauf­preis meist schnell über­schritten. Zudem gibt es Anbieter, die am Vertrags­ende bei nicht zurück­geschickter Hard­ware auch nochmal kräftig mit Scha­den­ersatz­for­derungen zulangen."

"Betrof­fene sollten sich also unter keinen Umständen abwim­meln lassen und auf ihrem Recht der freien Router­wahl bestehen", fasst Alex­ander Kuch von teltarif.de das Gespräch zusammen.

Das komplette Gespräch lesen Sie hier:

https://www.teltarif.de/kein-freier-glas­faser-router-erlaubt-inter­view-verbrau­cher­zen­trale/news/91773.html

Hinter­grund-Infos zur Router­frei­heit:

https://www.teltarif.de/router/router­zwang-routerfreiheit.html

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