Erlaubt

Urteil: Telekom darf wechselwillige Kunden anrufen

Anrufe dürfen aber nur der Bestätigung der Anschlusskündigung dienen
Von Marc Kessler

Die Deutsche Telekom darf Kunden, die ihren Anschluss gekündigt haben und zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, anrufen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-20 U 151/07) entschieden, wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtet.

Bei solchen Gesprächen darf sich die Telekom aber ausschließlich davon überzeugen, ob der Kunde tatsächlich gekündigt hat und diese auch vom Anschlussinhaber stammt. Nicht erlaubt ist es dem Ex-Monopolisten hingegen, in solchen Telefonaten Produkte der Telekom zu bewerben oder den Kunden umstimmen zu wollen, so die Richter.

Richter: TK-Unternehmen dürfen sich Kündigung telefonisch bestätigen lassen

Im konkreten Fall war die Telekom von einem Wettbewerber verklagt worden, weil sie Kunden nach deren Kündigung angerufen hatte und sich die Kündigung hatte bestätigen lassen. Darin sah der Telekom-Konkurrent einen Wettbewerbsverstoß und verklagte das Bonner Unternehmen. Das OLG Düsseldorf gab der Telekom jedoch Recht: Es sei einem Telekommunikations-Dienstleister grundsätzlich erlaubt, seine bisherigen wechselwilligen Kunden anzurufen und sich dadurch rückzuversichern, ob die Kündigung des Anschlussvertrages tatsächlich vom Kunden stamme und überhaupt noch aktuell sei.