Ratgeber
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Black Friday & Co.: Darauf sollten Sie beim Handykauf achten

Die Shop­ping-Welt steht häufig schon vor Ange­bots­tagen wie dem Black Friday Kopf. Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei Handy-Ange­boten gene­rell achten sollten.
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Der Black Friday findet meist Ende November statt, gleich darauf folgt in der Regel der Cyber Monday. Bereits vorher schalten einige Händler schon Ange­bote, die sich um das Event drehen und "Black Friday" im Akti­ons­titel tragen.

Wer da keinen kühlen Kopf behält, kann schnell über­for­dert sein, so viele Ange­bote sprießen dieser Tage aus dem Boden. Möchten Sie das ein oder andere Schnäpp­chen schlagen, sollten Sie ein paar Tipps beher­zigen, sonst besteht die Gefahr, dass das vermeint­liche Schnäpp­chen gar keines ist. Denn nicht jedes Angebot, das mit einem Knal­ler­preis ausge­zeichnet ist, ist auto­matisch auch das güns­tigste im Vergleich mit anderen Händ­lern.

Black Friday und Co.: Das A und O ist der Preis­ver­gleich

Viele Händler locken schon vor Black Friday und Cyber Monday mit Angeboten Viele Händler locken schon vor Black Friday und Cyber Monday mit Angeboten
Fotos: Xiaomi/Samsung, Montage: teltarif.de
Ein gesundes Maß an Skepsis sollten Sie sich gegen­über Ange­boten bewahren, denn kein Händler hat etwas zu verschenken. Wenn ein großer Händler mit tollen Rabatten wirbt, heißt das nicht, dass es keine vergleich­baren Ange­bote gibt. Es kann nämlich sein, dass andere Händler mitziehen und den vermeint­lich besten Ange­bots­preis noch unter­bieten. Ein Preis­ver­gleich kann sich also immer lohnen und viel Zeit nimmt dieser im Hinblick auf Preis­such­maschinen wie idealo auch nicht in Anspruch.

Ange­bote wie im Rahmen einer "Black Week" gelten unter Umständen eine ganze Woche. Wenn Sie sich beispiels­weise für ein Smart­phone inter­essieren, sich aber nicht gleich zum Kauf entscheiden wollen, weil sie noch einige Tage Bedenk­zeit benö­tigen, sollten Sie den noch­maligen Preis­ver­gleich machen. Mögli­cher­weise ist der zunächst beste Preise für das Gerät bei anderen Händ­lern zu einem späteren Zeit­punkt noch­mals gesunken.

Markt­preise von Smart­phones unter­liegen gene­rell starken Schwan­kungen. Das ist insbe­son­dere bei Android-Smart­phones der Fall. Die Preise können nach einem anfäng­lich raschen Verfall auch wieder ansteigen. Wer sich etwas Zeit nimmt und den Markt beob­achtet, kann zu einem späteren Zeit­punkt womög­lich das bessere Schnäpp­chen machen.

Oft ist die UVP ange­geben

Dass Smart­phone-Ange­bote beson­ders güns­tiger erscheinen, liegt daran, dass oftmals die unver­bind­liche Preis­emp­feh­lung als alter und ggf. durch­gestri­chener Preis ange­geben ist. Dabei handelt es sich dann nicht um den aktu­ellen Markt­preis, der auch ohne beson­dere Ange­bote deut­lich unter der Empfeh­lung des Herstel­lers zum Markt­start liegen kann. Deshalb muss die tatsäch­liche "Ersparnis" gar nicht mal so hoch ausfallen.

Das ist insbe­son­dere bei älteren Modellen der Fall, die schon mehrere Monate alt sind oder sogar vor einem Jahr und früher veröf­fent­licht wurden.

Markt­preise schwanken auch mit Release neuer Modelle

Nach Black Friday und Cyber Monday folgt außerdem noch eine lange Vorweih­nachts­zeit. Es ist zu erwarten, dass auch in den rund drei Wochen vor dem Heiligen Abend weitere Ange­bote aus dem Boden gestampft werden - und auch darüber hinaus, beispiels­weise in der ersten und zweiten Janu­arwoche.

Nicht uner­heb­lich ist auch die Veröf­fent­lichung neuer Smart­phone-Modelle. Es ist durchaus möglich, dass unab­hängig von Akti­ons­zeit­räumen die Markt­preise für die Vorgänger weiter fallen, wenn die neuen Modelle veröf­fent­licht worden sind. Vorstellbar sind auch Preis­schwan­kungen der älteren Modelle kurz vor der Keynote, wenn für diese ein offi­zieller Termin bekannt­gegeben wurde.

Smart­phone-Tarif-Bundles

Smart­phone-Tarif-Bundles sind im Rahmen der Black-Ange­bote auch nicht unge­wöhn­lich. Hier sollten Sie unbe­dingt den Preis für die Hard­ware, den Sie in der Regel über einen Zeit­raum von 24 Monaten den Gesamt­preis bezahlen, mit aktu­ellen Markt­preisen verglei­chen. Sollte der Gerä­tepreis im Bundle deut­lich unter­boten werden, könnte sich das Angebot lohnen.

Grund­sätz­lich ist aber zu erwarten, dass inner­halb einer zwei­jäh­rigen Vertrags­lauf­zeit die Markt­preise für das Smart­phone - gerade, wenn es sich wie bereits erwähnt um ein Android-Gerät handelt - weiter schwanken werden und even­tuell sogar unter den Preis rutschen, den Sie im Smart­phone-Tarif-Bundle bezahlen. Dann kann es sich lohnen, das Smart­phone unab­hängig von einem Tarif zu kaufen.

Wir empfehlen auch einen Blick in unseren Handy­tarife-Vergleich. Dort können Sie sich Tarife nach Ihren indi­vidu­ellen Bedürf­nissen ange­passt anzeigen lassen.

Das sagt die Verbrau­cher­zen­trale

Sollten Sie für ein scheinbar güns­tiges Smart­phone am Ende doch mehr ausge­geben haben als bei einem anderen Händler, ist das zwar ärger­lich. Schlimmer ist es aber, wenn Sie das Smart­phone gar nicht erhalten, weil Sie das Angebot von einem Fake­shop (Ratgeber: So erkennen Sie einen seriösen Online-Shop) wahr­genommen haben, ohne es zu wissen.

Fake Shops sind leider ein großes Thema und können sich auf Online-Markt­plätzen tummeln. Die Verbrau­cher­zen­trale rät grund­sätz­lich davon ab, die auf Markt­plätzen gekaufte Ware per Vorkasse zu zahlen. Statt­dessen sollten Sie den Kauf­preis vorzugs­weise per Rech­nung oder Last­schrift beglei­chen.

Nicht unter Druck setzen lassen

Ange­bote sind meist zeit­lich begrenzt. Im Falle einer Black Week haben Sie mehr Zeit, sich für ein Angebot zu entscheiden. Black Friday und Cyber Monday sind in der Regel auf einen Tag beschränkt. Dann können ein Zeit­anzeige, die abläuft, oder kleiner werdende Lager­bestände, Druck erzeugen, sich für ein Produkt zu entscheiden. Wie viel von der Ware aber tatsäch­lich noch vorhanden ist, kann nicht vom Online-Shopper über­prüft werden.

Die Verbrau­cher­zen­trale rät grund­sätz­lich, sich davon nicht unter Druck setzen zu lassen. Wenn es schnell gehen muss, könne ein Produkt in Ausnah­mefällen auf Verdacht gekauft und im besten Fall anschlie­ßend stor­niert werden. Da sollten Sie sich aller­dings vorher infor­mieren, wie das bei einem Händler möglich ist.

Vom Wider­rufs­recht Gebrauch machen

Ansonsten können Sie bei einer Online-Bestel­lung vom Wider­rufs­recht Gebrauch machen. Sie haben ab Liefer­datum 14 Tage Zeit, einen Widerruf auszu­spre­chen. Das geht in der Regel auch ohne Angabe von Gründen. Mögli­cher­weise fallen für die Rück­sen­dung aber Kosten an.

Die Markt­preise von Smart­phones sind leicht und schnell heraus­zube­kommen (s. Seite 1 des Ratge­bers). Dann können Sie vor dem Kauf schon prüfen, ob es sich um das güns­tigste Angebot handelt oder das gewünschte Gerät bei anderen Händ­lern zu einem gerin­geren Preis ange­boten wird.

Cookies löschen

Ange­bote und Preise sind oft auf Basis von gesam­melten Daten zuge­schnitten. Die Verbrau­cher­zen­trale verweist auf den Online-Shop wasist­dein­preis - eine Kampagne, die von der Verbrau­cher­zen­trale des Saar­landes e.V. erstellt wurde. Hier lässt sich mit vorge­gebenen Ziel­gruppen simu­lieren, wie sich Ange­bote und Preise verän­dern können.

Grund­sätz­lich rät die Verbrau­cher­zen­trale, so wenig digi­tale Spuren wie möglich zu hinter­lassen und im verwen­deten Browser regel­mäßig die Cookies zu löschen.

In einer Über­sicht finden Sie weitere Ratgeber zu verschie­denen Themen.

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