Umstieg auf DAB+: Bayern belohnt Innovationen
Rückenwind für die Digitalisierung lokaler Radios in Bayern: Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung in der vergangenen Woche ein neues Konzept zur Förderung der Radioverbreitung über DAB+, die sogenannte "Transformations-Anreiz-Förderung" (TAF), beschlossen. Damit setzt die BLM einen Baustein aus der vom Medienrat Ende 2023 beschlossenen Audiostrategie um. Dies deckt sich mit dem Koalitionsvertrag der Bayerischen Regierungsparteien.
DAB+ soll wichtigster Radio-Verbreitungsweg im Freistaat werden
Radio Schwaben sendet in Bayern auf DAB+
Foto: Radio Schwaben
Sowohl die Audiostrategie der BLM als auch die Koalitionsvereinbarung haben zum Ziel, die Digitalisierung des Hörfunks in Bayern weiter voranzutreiben und dabei digitale Anbieter besonders zu unterstützen. Das Konzept gewährleistet die staatsferne Abwicklung einer möglichen DAB+-Förderung aus Mitteln des Freistaats Bayern. Sie könnte zum 1. Juli 2024 in Kraft treten.
"Mit dem neuen Förderkonzept wollen wir für die bayerischen Sender gezielt Anreize schaffen, auf DAB+ als künftigen digitalen Verbreitungsweg zu setzen", sagt Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der BLM. "Dies soll nicht nach dem Prinzip Gießkanne, sondern zielgerichtet erfolgen und sich vor allem am konkreten Förderbedarf der einzelnen Anbieter im Transformationsprozess orientieren. So soll die Transformations-Anreiz-Förderung Programmvielfalt sichern und zum Ausgleich von Wettbewerbs- und Kostennachteilen gerade bei Anbietern im ländlichen Raum beitragen."
So sieht die DAB+-Förderung konkret aus
Damit die Förderung bei denen ankommt, die am meisten Bedarf haben, werde die digitale Verbreitung künftig gestaffelt und nicht mehr für alle Anbieter gleich gefördert: Die höchste Förderung von 90 Prozent erhalten gemeinnützige Angebote und Anbieter, die ausschließlich terrestrisch via DAB+ verbreiten. Zuvor hatten reine DAB+-Anbieter wie Radio Schwaben damit gedroht, aufgrund fehlender Chancengleichheit gegenüber UKW-Angeboten ihren Sendebetrieb einstellen zu müssen.
60 Prozent Förderung bekommen Angebote, die exklusiv via DAB verbreitet werden, deren Unternehmen aber auch UKW-Programme im Portfolio haben. Simulcast-Programme, die via UKW und DAB verbreitet werden, erhalten – je nach Kostenbelastung im UKW-Sendernetz – eine DAB-Förderung zwischen 0 und 50 Prozent.
Das Fördervolumen der Verbreitungsförderung belief sich bisher auf 1,8 Millionen Euro, die hälftig vom Freistaat Bayern und der BLM getragen wurden. Ziel ist es, die Mittel aufzustocken und die bislang von der Landeszentrale bereitgestellten Mittel in Höhe von 900.000 Euro – entsprechend den Zielen der Audiostrategie 2025 – in weitere Digitalisierungsmaßnahmen einzubringen.
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