Internetkriminalität

Identitätsdiebstahl: So können Sie sich schützen

Immer wieder passiert es: Krimi­nelle ergau­nern im Internet die persön­lichen Daten von anderen und bestellen auf deren Kosten Waren oder schließen teure Abos ab. Wie man sich davor schützen kann.
Von dpa /

Iden­titäts­dieb­stahl: So handeln Sie, wenn es passiert ist

Flat­tern bei Ihnen Rech­nungen für Waren oder Dienst­leis­tungen ins Haus, die Sie gar nicht bestellt haben? Oder wird Ihr Konto mit Buchungen belastet, die Sie nicht zuordnen können? Dann könnten Sie Opfer eines Iden­titäts­dieb­stahls geworden sein. Wurden Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls? Dann sollten Sie handeln, u.a. Account-Daten ändern (Symbolbild) Wurden Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls? Dann sollten Sie handeln, u.a. Account-Daten ändern (Symbolbild)
Bild: picture alliance/Ralf Hirschberger/ZB/dpa
Das bedeutet, dass sich Fremde unbe­fugt Ihre persön­lichen Daten beschafft haben und so auf Ihre Kosten Pakete zu sich bestellen. Jetzt heißt es: schnell handeln. "Am besten, so zeitnah wie möglich Anzeige bei der Polizei erstatten sowie Pass­wörter von Accounts im Internet ändern", rät Stefanie Lösing. Parallel dazu sollte man auch bei der Bank betrof­fene Konten oder Karten sperren lassen.

Wichtig ist zudem, bei unbe­rech­tigten Abbu­chungen die Beträge durch die Bank zurück­buchen zu lassen. Schi­cken Anbieter daraufhin Zahlungs­auf­for­derungen, können Opfer eines Iden­titäts­dieb­stahls inner­halb von zwei Wochen ab Zustel­lung schrift­lich wider­spre­chen. "Hier ist es ratsam, einen Nach­weis der Anzei­gen­erstat­tung beizu­fügen", sagt Lösing.

Auskunf­teien infor­mieren, Löse­geld­for­derungen igno­rieren

Einen Iden­titäts­dieb­stahl sollte man auch Auskunf­teien wie der Schufa melden. Sonst stufen sie einen wegen vermeint­lich nicht bezahlter Rech­nungen womög­lich als nicht kredit­würdig ein. Etwaige Falsch­ein­träge kann man bei Auskunf­teien berich­tigen lassen.

Haben Krimi­nelle soge­nannte Ransom­ware auf dem Gerät ihres Opfers instal­liert, die Nutzer­daten verschlüs­selt, und fordern nun Löse­gelder für die Frei­gabe, sollten Betrof­fene die Zahlungs­auf­for­derungen igno­rieren - und Anzeige erstatten. Zudem kommt es darauf an, so schnell wie möglich die Pass­wörter aller Accounts zu ändern und das betrof­fene Gerät vom Internet zu trennen. "Um den Schaden zu beheben, ist es oft sinn­voll, IT-Fach­leute zurate zu ziehen", so Verbrau­cher­schüt­zerin Rehberg.

Präventiv gegen solche Erpres­sungs­tro­janer-Soft­ware ist es ratsam, regel­mäßig Backups aller wich­tigen Daten zu machen - etwa auf einer externen Fest­platte.

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