Nach Schufa-Datenlöschung: Verbraucherschützer zufrieden?
Wir hatten darüber berichtet, dass Mobilfunkanbieter, Positivdaten an die Schufa melden. Das beinhaltete die reine Information, ob der Kunde einen Vertrag abgeschlossen hat. "Die Übermittlung von Positivdaten erscheint auf den ersten Blick vielleicht harmlos, doch jede Information über Verbraucher kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden", hatte Wolfang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW argumentiert.
Mobilfunk hatten Positivdaten-Meldungen eingestellt
Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" (kurz Schufa) speichert Daten über Kunden, ob sie Kredite, Bankkonten oder Schulden haben und trifft Vorhersagen zur Bonität
Foto: Picture Alliance/dpa
Nach einschlägigen Gerichtsurteilen (zum Beispiel: o2 darf Positiv-Daten nicht an Schufa weitergeben) hatten verschiedene Mobilfunker diese Praxis eingestellt. Inzwischen hat der bekannteste Bonitätsdatensammler, die Schufa Holding AG bekannt gegeben, dass sie die gespeicherten "Positivdaten" von Mobilfunkkunden löschen wird oder schon gelöscht hat.
Positivdaten sind Informationen über abgeschlossene Verträge mit Telekommunikationsanbietern oder anderen Firmen, die keine Einschätzung der Zahlungswahrscheinlichkeit beinhalten. Bei den Positivdaten haben Betroffene sich im Unterschied zu so genannten Negativdaten also nichts zuschulden kommen lassen.
Gerichtsverfahren
Da eine Übermittlung solcher Daten an Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW nicht ohne Weiteres zulässig sei, hatte sie gerichtliche Verfahren gegen die Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und Telefónica eingeleitet, die ohne Zustimmung ihrer Kunden Positivdaten an die Auskunftei weitergegeben hatten.
Das Landgericht München I (Az 33 O 5976/22) hatte den Verbraucherschützern in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil bereits Recht gegeben.
Schufa kündigte Löschung an - Lob der Verbraucherverbände
Als Reaktion hatte die Schufa damit begonnen, die Positivdaten zu löschen. Wolfgang Schuldzinski, Chef der Verbraucherzentrale NRW, freut sich, "dass unser Einsatz für Verbraucherrechte nun konkrete Maßnahmen nach sich zieht, indem die Schufa die unrechtmäßige Datenspeicherung beendet und die vorhandenen Daten löscht. Diese Maßnahme kann aber nur der erste Schritt sein. Wir fordern die Telekommunikationsanbieter weiterhin auf, die Übermittlung von Positivdaten an Auskunfteien generell einzustellen."
Löschung könnte Score kurzzeitig verschlechtern
Auch wenn es kurios klingt, könnte sich durch die Löschung dieser Daten der sogenannte "Schufa Score" verschlechtern. Unter dem Schufa Score versteht man einen Prognosewert, der angibt, ob ein Kunde seinen Vertrag erfüllen und die Rechnungen oder Beiträge pünktlich bezahlen wird. Das ist für Unternehmen, die einen neuen Kunden noch nicht kennen, ein wichtiges Merkmal, ob ein Kredit vergeben, eine Wohnung vermietet, eine Ware geliefert oder ein Mobilfunklaufzeitvertrag mit teurem Handy gewährt wird.
Personen ohne Schufa-Eintrag könnten "verdächtig" sein
Eine Vertreterin eines Mobilfunkanbieters hatte vor einigen Jahren gegenüber teltarif.de zu verstehen gegeben, dass Neukunden, die keinerlei Schufa-Eintrag (oder in einer ähnlichen Datenbank) vorweisen, abgelehnt würden, da hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit etwas "ungewöhnlich" sein dürfte. Dieses Vorgehen, habe sich in der Praxis bewährt, erklärte sie, hatte aber auch den Fall, dass sie beinahe einen steinreichen Industrieerben abgelehnt hätte, der ebenfalls nicht bei der Schufa "bekannt" war.
Es kann sich lohnen, seinen Eintrag bei Schufa oder anderen Auskunfteien abzufragen und ggfs. Widerspruch einzulegen, falls die Einträge fehlerhaft sein sollten oder so wahrgenommen werden.