Gerichtsurteil: Rundfunkbeitrag ist nicht mit Steuer gleichzusetzen
Gerichtsurteil: Rundfunkbeitrag ist nicht mit Steuer gleichzusetzen
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Das Verwaltungsgericht Bremen hat zwei Klagen gegen
den Rundfunkbeitrag für Privathaushalte abgewiesen. Grundsätzlich
rechtliche Bedenken gegen die Regelungen des neuen
Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bestehen nach Überzeugung der 2. Kammer nicht (Az. 2 K 570/13 und 2 K 605/13 vom 20. Dezember). Entgegen
der Ansicht der Kläger handele es sich beim Rundfunkbeitrag um keine
Steuer, sondern um einen Beitrag im rechtlichen Sinne, teilt das
Gericht heute mit.
Gerichtsurteil: Rundfunkbeitrag ist nicht mit Steuer gleichzusetzen
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Fast alle deutschen Haushalte verfügen über ein Fernsehgerät, ein
Radio, einen internetfähigen Computer oder ein internetfähiges
Mobiltelefon. Daher dürfe der Gesetzgeber die Erhebung des
Rundfunkbeitrags an die Wohnung knüpfen, auch wenn dabei in
Einzelfällen Wohnungen erfasst werden, in denen es keine
Rundfunkempfangsgeräte gebe. Wörtlich schreibt das Gericht davon, der Beitrag werde "für die abstrakte Möglichkeit erhoben, innerhalb der Wohnung die
Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können."
Gericht: Pauschale Abgabe zulässig, Kontrollen jetzt unnötig
Bei der Regelung von Abgaben, zu denen auch Beiträge zählten, sei der Gesetzgeber "aus Gründen der Vereinfachung befugt, derartige generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen", schreibt das Gericht in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig sieht das Gericht keine Notwendigkeit von Kontrollbesuchen mehr: Mit der Neuregelung sei "die in der Vergangenheit häufig problematische Nachprüfung entfallen, ob und von wem empfangstaugliche Geräte bereitgehalten wurden". Bezüglich der Vielzahl internetfähiger Geräte sei "aufgrund der technische Entwicklung und der Einführung einer Vielzahl neuer, auch kleinerer Gerätearten [...] eine solche Nachprüfung heute kaum noch praktikabel."
Geklagt hatten eine Frau, die ein Radio, aber keinen Fernseher in ihrer Wohnung betreibt, und ein Mann, der während längerer Auslandsreisen vom Rundfunkbeitrag befreit werden wollte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Seit dem 1. Januar 2013 richtet sich die Abgabe nicht mehr nach Zahl und Art der Geräte, sondern wird pro Haushalt fällig. Ein Haushalt zahlt 17,98 Euro im Monat. Momentan wird erörtert, ob der Rundfunkbeitrag vielleicht gesenkt werden kann. Eine Entscheidung soll im März fallen.