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teltarif hilft: 24-Monats-Vertrag sollte bei Drillisch 25 Monate laufen

Unternehmen berief sich stur auf seine - objektiv rechtswidrigen - AGB
Von Marc Kessler

Drillisch: Probleme bei Telco-Kündigung Bei der Drillisch-Marke Telco
sollten aus 24 Monaten Vertragslaufzeit
fast 25 Monate werden
Montage: teltarif.de
Vor rund zwei Jahren hatten wir schon einmal über die Problematik berichtet: Damals wollte der Mobilfunk-Provider mobilcom diverse Postpaid-Verträge nicht pünktlich nach 24 Monaten Vertragslaufzeit enden lassen, sondern erst zum auf das exakte Enddatum folgenden Monatsende. Gegenüber teltarif.de redete sich der Anbieter seinerzeit mit einem "Systemfehler" heraus - dieser angebliche Fehler war aber schon Jahre zuvor immer wieder aufgetreten. Nun erreichte uns ein neuer Fall - diesmal vom Telekommunikations-Unternehmen Drillisch, genauer gesagt: seiner Mobilfunk-Marke Telco.

24-Monats-Vertrag sollte fast 25 Monate laufen

Drillisch: Probleme bei Telco-Kündigung Bei der Drillisch-Marke Telco
sollten aus 24 Monaten Vertragslaufzeit
fast 25 Monate werden
Montage: teltarif.de
teltarif-Leser Michael S. aus Frankfurt am Main hatte bei der Drillisch-Marke einen Vertrag abgeschlossen, der am 2. April 2009 begann. Unser Leser, der hauptberuflich Anwalt ist, kündigte den Vertrag sicherheitshalber bereits im September desselben Jahres und erhielt in der Folge auch eine Kündigungsbestätigung. Diese lautete aber nicht auf den 2. April 2011, sondern auf den 30. April 2011. Drillisch schrieb hierzu: "Die Kündigung bestätigen wir Ihnen gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 30.04.2011. Die Abschaltung erfolgt im Laufe des letzten Vertragstages. Bis zu diesem Datum werden Ihnen die Verbindungen und die anteilige Grundgebühr in Rechnung gestellt."

Als sich der Vertrag dem Ende näherte, reklamierte Michael S. schließlich das falsche Kündigungsdatum und forderte den Anbieter auf, den Vertrag zum exakten Enddatum - also dem 2. April dieses Jahres - zu beenden. Doch Drillisch zeigte sich unbeeindruckt und verwies stur auf seine AGB: "Die Kündigung Ihres Mobilfunkvertrages haben wir Ihnen bereits zum 30.04.2011 bestätigt. Dieses Kündigungsdatum ist korrekt, da laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 2009 Ihr Vertrag zum letzten Tag eines Monats endet."

Das BGB macht klare rechtliche Vorgaben

Und tatsächlich heißt es in den damaligen Drillisch-AGB, Stand März 2009: "Drillisch Telecom weist den Kunden darauf hin, dass die Abschaltung der SIM-Karte in der Regel erst im Laufe des letzten Tage des Monats der Vertragsbeendigung erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin entstandene Entgelte zu bezahlen." Ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht, denn im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eindeutig geregelt, dass Dauerschuldverhältnisse - zu denen auch ein Handyvertrag gehört - nicht länger als (exakt) zwei Jahre laufen dürfen. Telco-Schreiben Drillisch beharrte auf seinen AGB und der Vertragskündigung zum Monatsende
Foto: teltarif.de
In Paragraph 309 heißt es dazu: "Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (...) bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat, (...) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags."

IT-Fachanwalt Hagen Hild aus Augsburg fand schon beim damaligen mobilcom-Fall klare Worte für ein abweichendes Verhalten eines Mobilfunk-Anbieters: "Im Prinzip ist das eine Riesensauerei. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, wenn auch noch auf die AGB [beim Kündigungsdatum] verwiesen wird." Und: "Wenn ich einen Vertrag habe, der eine 24-Monats-Laufzeit hat, dann endet der Vertrag logischerweise auch exakt 24 Monate später." Hild verwies seinerzeit auch darauf, dass - gemäß Vorgabe des BGB - andere Angaben in AGB unzulässig sind und demzufolge in diesem Fall automatisch die gesetzliche Regelung gilt.

Drillisch startete unbeeindruckt das Mahnverfahren

Aufgrund der rechtlichen Lage entschloss sich unser Leser, den von Drillisch zu Unrecht zuviel erhobenen Betrag (bis Ende April dieses Jahres) von seiner Bank zurückbuchen zu lassen. Drillisch jedoch focht all das nicht an: Nachdem man Michael S. zunächst eine Zahlungserinnerung zugeschickt hatte, folgte im Anschluss eine Mahnung. Michael S. platzte nun der Kragen: Er forderte das Unternehmen auf, "mir möglichst rasch eine Klageschrift zuzustellen und auf ein zeitraubendes Mahnverfahren zu verzichten, um relativ zeitnah die Wirksamkeit der AGB gerichtlich prüfen zu lassen".

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass Drillisch die unzulässige Klausel in seinen aktuellen AGB (Stand Mai 2011) nicht mehr verwendet. Heute heißt es unter "XVI. Ordentliche Kündigung": "Drillisch Telecom weist den Kunden darauf hin, dass die Abschaltung der SIM-Karte in der Regel erst im Laufe des letzten Tages der Vertragslaufzeit erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin entstandene Entgelte zu bezahlen."

Statement des Unternehmens: "Bedauerlicher" Fehler

Nachdem sich teltarif.de in den Fall eingeschaltet hatte, reagierte Drillisch sehr schnell. Auf unsere Fragen ging das Maintaler Unternehmen jedoch nur teilweise ein und verwies zunächst auf seine aktuellen AGB: "Vielen Dank für Ihre Anfrage zu unserem Kunden, Herrn S., die wir eingehend geprüft haben. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Telco sehen eine Vertragslaufzeit von maximal 24 Monaten vor. Die Umstellung der AGB erfolgte bereits vor einiger Zeit." Da man sich wohl auch bei Drillisch der Rechtslage bewusst ist, knickte der Anbieter schließlich ein. Pressesprecher Peter Eggers schrieb uns: "Wir haben das bei Herrn S. bestehende Saldo ausgebucht und das Mahnverfahren eingestellt. Bedauerlicherweise wurde das Verfahren aufgrund veralteter und nicht mehr gültiger AGB betrieben."

teltarif-Leser Michael S. hat die gute Nachricht seitens Drillisch bislang noch nicht erhalten. Das Feedback an den Kunden solle aber in den nächsten Tagen erfolgen, verspricht der Service-Provider. Dennoch ist unser Frankfurter Leser froh, die leidige Angelegenheit endlich abschließen zu können: "Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und sende viele Grüße nach Berlin an Sie und das gesamte teltarif.de-Team."

Der Kommentar von teltarif-Redakteur Marc Kessler
teltarif-Redakteur Marc Kessler Unser Beispiel zeigt: Auch wenn ein Unternehmen sich im Streit mit seinem Kunden auf seine AGB beruft, müssen die noch lange nicht geltendem Recht genügen. Frei nach dem Motto "Versuchen kann mans ja mal" hat Drillisch im vorgestellten Fall (und vermutlich nicht nur diesem) - selbst gegenüber einem Kunden, der Anwalt ist - auf Durchzug geschaltet und versucht, seine vorgeblich rechtmäßigen AGB vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses durchzusetzen. Unser Rat in solch einem Fall kann daher nur lauten: Bestehen Sie auf Ihr Recht - notfalls mit Hilfe einer Verbraucherzentrale oder eines Anwalts.

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