Anbieterwechsel

teltarif hilft: Pannen beim Wechsel zu und von o2-DSL

DSL-Anschluss zu spät geschaltet, dann zu langsam, dann außer­ordent­liche Kündi­gung nicht bear­beitet: teltarif.de musste einem o2-DSL-Kunden helfen, bei dem es eine Verket­tung unglück­licher Ereig­nisse gegeben hatte.
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Verkettung von Problemen beim DSL-Anbieterwechsel Verkettung von Problemen beim DSL-Anbieterwechsel
Bild: Telefonica / o2
Probleme beim DSL-Anbie­ter­wechsel und nicht einge­hal­tene Geschwin­dig­keits­ver­spre­chen gibt es bei den Breit­band-Anbie­tern nach wie vor - trotz zahl­rei­cher Bemü­hungen von Bundes­regie­rung, Bundes­netz­agentur und Verbrau­cher­schüt­zern. Welche Probleme im Alltag der Bürger dabei auftreten können, erfährt teltarif.de in regel­mäßigen Abständen durch ausführ­liche Berichte von Lesern. Der nach­fol­gend geschil­derte Leser­fall zeigt exem­pla­risch, wohin eine unglück­liche Verket­tung mehrerer Ereig­nisse bei einem Anbie­ter­wechsel führen kann.

Nur 6-8 MBit/s bei VDSL-50-Anschluss

Verkettung von Problemen beim DSL-Anbieterwechsel Verkettung von Problemen beim DSL-Anbieterwechsel
Bild: Telefonica / o2
Ein teltarif.de-Leser aus dem nörd­lichen Ruhr­gebiet meldete sich Anfang März bei uns und berich­tete von seiner bishe­rigen Odyssee. Seit dem 22. Februar war der Leser DSL-Kunde bei o2, doch trotz der verspro­chenen 50 MBit/s kamen an seinem Anschluss nur 6 bis 8 MBit/s an. An der Hotline sagte man ihm, das wäre "ganz normal" und es sei keine Ände­rung notwendig. Auf E-Mails und Briefe, in denen der Kunde mit außer­ordent­licher Kündi­gung drohte, erfolgte keine Reak­tion.

Wie in unserem Ratgeber zur Reak­tion bei einem zu lang­samen Anschluss empfohlen, hat der Kunde dann Mess­pro­tokolle erstellt und auch mit der BNetzA Kontakt aufge­nommen. Dort riet man ihm, mit Hilfe eines Anwalts sein Recht geltend zu machen. Ein weiterer Bewohner im selben Haus sei Kunde der Telekom mit einem VDSL-100-Vertrag. Bei diesem Anschluss schwanke zwar eben­falls die Geschwin­dig­keit, sei aber bislang nicht unter 45 MBit/s gefallen.

Vor o2 sei der Leser bis zum 8. Februar Kunde bei Innogy gewesen, und dieser Anschluss habe die seiner­zeit gebuchten 30 MBit/s gelie­fert. Aller­dings habe mit der Begrün­dung "Schnee­fall" dann der Anschluss­wechsel zu o2 bis zum 22. Februar gedauert. Um die gesetz­lichen Vorgaben zur Weiter­ver­sor­gung zu erfüllen, habe o2 kurz­fristig die Leitung der Telekom anmieten müssen, und dieser Über­gangs-Anschluss sei dann auch mit der bishe­rigen 30-MBit/s-Leitung gelaufen.

Nach dem 22. Februar muss es dann zu der Leis­tungs­ver­schlech­terung gekommen sein. "Ich kann keine Strea­ming­pro­gramme schauen, außer ich möchte mir das Stot­tern ange­wöhnen. YouTube-Videos am PC nur nach Tages­form", kommen­tierte der Leser unserer Redak­tion gegen­über das endgül­tige Ergebnis. Selbst auf eine per Einwur­fein­schreiben zuge­sandte außer­ordent­liche Kündi­gung reagierte o2 nicht.

Außer­ordent­liche Kündi­gung zunächst nicht korrekt umge­setzt

Nachdem wir das Problem des Lesers an o2 weiter­gegeben hatten, meldete sich ein Kunden­betreuer bei dem Kunden. Nachdem der o2-Mitar­beiter erfuhr, das der Kunde 14 Geräte in seinem WLAN betreibt und nicht unein­geschränkt arbeiten kann, hat er einer außer­ordent­lichen Kündi­gung zum 4. Mai zuge­stimmt. Er erklärte dem Kunden, dass die Probleme von der Telekom ausgehen würden, "die wolle keine schnel­lere Leitung". Welches (mögli­cher­weise unge­eig­nete) Telekom-Vorleis­tungs­pro­dukt durch o2 für den endgül­tigen Anschluss ange­mietet worden war, erfuhren aller­dings weder wir noch der Kunde von o2.

Der Kunde wollte nun versu­chen, kurz­fristig bei der Telekom oder cong­star einen Anschluss mit VDSL 50 zu erhalten, doch dort kam kein korrekter Vertrags­abschluss zu Stande. Schließ­lich fiel die Wahl des Kunden auf einen Anschluss der West­energie Breit­band GmbH, die Teil der E.ON-Gruppe ist - die Tarife nennen sich "E.ON High­speed". Von dort erhielt der Kunde aber nach seiner Bestel­lung im April die Auskunft, man könne ihn leider noch nicht als Kunde aufnehmen, da er bei seinem bishe­rigen Anbieter "noch eine längere Lauf­zeit habe".

Die außer­ordent­liche Kündi­gung war also offenbar im System von o2 nicht korrekt vermerkt worden und daher eine falsche Meldung an E.ON High­speed gegangen. Wir mussten also erneut mit o2 Kontakt aufnehmen und um einen korrekten Anbie­ter­wechsel zu E.ON High­speed zum verspro­chenen Datum am 4. Mai bitten. Nach unserem Eingreifen kam dann eine Verstän­digung zwischen den beiden Anbie­tern zu Stande und der Wech­sel­termin wurde endgültig auf den 31. Mai fest­gesetzt. "EON-High­speed kann umstellen. Es geschehen noch Zeichen und Wunder", kommen­tierte der Kunde den Vorgang uns gegen­über abschlie­ßend.

Verwir­rung durch zwischen­zeit­liche cong­star-Bestel­lung

An der Verwir­rung war o2 aller­dings nicht alleine schuld, auch die zwischen­zeit­liche erfolg­lose Anschluss-Bestel­lung bei der Telekom bzw. cong­star hatte zur holpe­rigen Umstel­lung beigetragen, wie uns ein o2-Spre­cher nach­träg­lich mitteilte:

Ich bin Ihnen noch eine abschlie­ßende Rück­mel­dung zu Herrn [...] schuldig. Mein Kollege aus dem Service­bereich hat mit ihm gespro­chen und ihm den neuen Wech­sel­termin zum 31.05.2021 noch­mals bestä­tigt, den er auch über seinen neuen Anbieter erhalten hatte. Er erhält selbst­ver­ständ­lich eine zusätz­liche Gutschrift wegen der Verzö­gerung.

Grund für die Verzö­gerung nach der Vormer­kung der vorzei­tigen Kündi­gung zum 04.05.2021 war, dass wir am 30.03.2021 von cong­star einen Anbie­ter­wech­sel­auf­trag erhalten haben, den wir zum 04.05.2021 bestä­tigt hatten. Noch am selben Tag hat cong­star den Anbie­ter­wech­sel­auf­trag wieder stor­niert.

Da sich um eine außer­ordent­liche Kündi­gung handelt, wurde leider durch den [von] cong­star stor­nierten Anbie­ter­wech­sel­auf­trag auch die damit verbun­dene außer­ordent­liche Kündi­gung zum 04.05.2021 verworfen. Deswegen hat das System auf den darauf­fol­genden Anbie­ter­wech­sel­auf­trag von RWE auto­matisch das regu­läre Mindest­lauf­zeit­ende als nächst­mög­lichen Wech­sel­termin verwendet/bestä­tigt. Damit ist nun alles geklärt.

In einem Ratgeber erläu­tern wir, wie Sie am besten beim Wechsel des Breit­band-Anbie­ters vorgehen sollten.

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