Verbraucherzentralen warnen vor falschen Verbraucherschützern
Verbraucher sollten bei Anrufen angeblicher Verbraucherschützer misstrauisch sein
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Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor
falschen Verbraucherschützern, die mit dem positiven Image der Verbraucherzentralen Kasse
machen wollen. Besonders beliebt seien unerlaubte Werbeanrufe, bei
denen sich die Anrufer als "Verbraucherzentrale", "Verbraucherberatung" oder "Bundesamt
für Verbraucherschutz" ausgeben.
So böten windige Anrufer etwa an, personenbezogene Daten aus Listen von Gewinnspielfirmen
zu löschen und verlangten dafür im Gegenzug rund 150 Euro.
Verbraucher sollten bei Anrufen angeblicher Verbraucherschützer misstrauisch sein
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Alternativ bieten manche angebliche
Verbraucherschützer an, dem Angerufenen aus (angeblichen) Gewinnspielverträgen herauszuhelfen.
Im Gegenzug brauche der Verbraucher nur ein Zeitschriften-Abonnement abzuschließen.
Den Abzockern fallen immer wieder neue Maschen ein
Ebenso perfide sei die Masche, wegen nicht beglichener Rechnungen aus angeblich abgeschlossenen Gewinnspielverträgen mit Kontopfändung oder Gerichtsverfahren zu drohen und die Rufnummer der Verbraucherzentralen als Rückrufnummer zu nennen. Ebenfalls dreist: Unter dem Vorwand, es würden mit der Bankverbindung des Verbrauchers Grundstücke in der Türkei auf seinen Namen gekauft, riefen vermeintliche Anwälte der Verbraucherzentrale an. Diese offerierten, alles zu regeln und Schadenersatzzahlungen zu vermeiden. Dieser "Service" solle dann allerdings 750 Euro kosten.
Verbraucherzentralen rufen nicht unaufgefordert an
Die Verbraucherzentrale Hessen betont: Die deutschen Verbraucherzentralen rufen niemanden unaufgefordert an. Sie führen auch keine Listen, die vor ungebetener Telefonwerbung oder Gewinnspieldiensten schützen. Verbraucher sollten niemals persönliche Daten - und vor allem keine Bankverbindung - preisgeben. Sollten angebliche Verbraucherschützer anrufen, sollte die echte Verbraucherzentrale darüber informiert werden.