Hotline für vermisste Kinder: BNetzA teilt Rufnummer 116 000 zu
Soll bald ans Netz gehen:
Die Hotline 116 000 für vermisste Kinder
Screenshot/Montage: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Rufnummer
116 000 der "Initiative Vermisste Kinder" zugeteilt. Der Verein soll unter der Rufnummer eine Hotline für
vermisste Kinder betreiben. Über die 116 000 sollen Betroffene bei der Suche nach vermissten Kinder
unterstützt werden, zudem sollen Meldungen über vermisste Kinder entgegengenommen und an die Polizeit
weitergeleitet werden.
Die Bundesnetzagentur betont jedoch, im Falle eines vermissten Kindes solle nach wie vor zunächst die Polizei (Notruf 110) oder die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 angerufen werden. Die Sonderrufnummer 116 000 wird aus dem Festnetz und allen Mobilfunknetzen kostenfrei erreichbar sein, so die BNetzA.
EU-Kommission hatte auf baldige Zuteilung bestanden
Soll bald ans Netz gehen:
Die Hotline 116 000 für vermisste Kinder
Screenshot/Montage: teltarif.de
Der Zuteilung der 116 000 in Deutschland war ein Streit mit der EU-Kommission vorangegangen: Nachdem
Deutschland und weitere 13 EU-Staaten die Hotline für vermisste Kinder zwar jahrelang
reserviert, aber nicht an einen Anbieter vergeben hatten,
drohte EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding Ende vergangenen Jahres mit
Konsequenzen. "Die Kosten für eine solche Hotline dürfen kein Argument sein, wenn die Sicherheit unserer Kinder
auf dem Spiel steht", so Reding damals.
Bereits mehrere 116-Nummern aktiv
Rufnummern, die mit 116 beginnen, werden von der EU-Kommission europaweit einheitlich kostenfrei erreichbaren Diensten von sozialem Wert zugeordnet und von den nationalen Regulierungsbehörden für das jeweilige Land zugeteilt. Die Bundesnetzagentur hat bereits die Rufnummer 116 111 an den Verein "Nummer gegen Kummer" für eine Jugend-Hotline, die 116 123 an die "Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür" für eine Lebensberatungs-Hotline, die 116 006 an den "Weissen Ring" für die Beratung von Verbrechensopfern und die 116 117 an die "Kassenärztliche Bundesvereinigung" für Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen zugeteilt. Unter der 116 116 können Verbraucher ihre EC- oder Kreditkarten sperren lassen.
Der Zuteilung der neuen Hotline 116 000 für vermisste Kinder war ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durch die BNetzA vorausgegangen. Die Rufnummer muss durch den gewählten Verein innerhalb von 180 Kalendertagen eingerichtet werden.