Tschüss, Dash!

Dash Button: Amazon muss Bestell­knöpfe vom Markt nehmen

Das OLG in München hat geurteilt: Amazon muss die Dash-Buttons vom Markt nehmen. Damit gibt das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale NRW Recht.
Von dpa /

Das Urteil steht: Amazon darf seine als Dash Buttons bezeichneten WLAN-Bestellknöpfe nicht mehr vertreiben. Das Verbot geht aus einer Klage von der Verbraucherzentrale NRW hervor. Mit den Buttons ist es unter anderem möglich, Kaffee und Waschmittel per Knopfdruck zu bestellen. Es gibt jedoch keine klaren Hinweise auf Preis und Inhalt der Ware sowie auf eine zahlungspflichtige Bestellung. Amazon verstoße damit gegen die Gesetze für den Internethandel.

Seit Sommer 2012 gilt für Internetkäufe die Button-Lösung (Paragraph 312j BGB). Danach sind kostenpflichtige Bestellungen unter anderem nur dann zulässig, wenn dieser Button eindeutig mit "zahlungspflichtig bestellen" versehen ist.

Zum Urteil gibt Amazon folgendes Statement ab: "Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen. Daher werden wir Rechtsmittel einlegen."


Drück mich

Amazon: WLAN-Dash-Buttons stehen vor Gericht

Einkaufen per Druck auf einen "Dash Button" am Elektrogerät - ist das in jedem Fall zulässig? In München muss das Oberlandesgericht klären, wie dieses Angebot von Amazon einzustufen ist.
Von dpa /

Einen kleinen WLAN-Knopf an die Waschmaschine kleben und Waschmittel fortan per Knopfdruck nachordern - solche Bestellknöpfe bietet der Online-Händler Amazon Kunden seit einigen Jahren in Deutschland an. Sie funktionieren zum Beispiel auch für Zahnpasta, Katzenfutter, Kaffee und andere Produkte des täglichen Bedarfs. Ob Amazon das aber weiterhin tun darf, soll jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München entscheiden. Die Verhandlung dort beginnt heute um 14 Uhr.

Amazon hält Buttons für gesetzeskonform

Den Prozess in erster Instanz hat Amazon verloren - das Landgericht München gab der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ihrer Klage recht. Denn die Sache hat einen Haken: Auf den Bestellknöpfen sind nur die Markenlogos des jeweiligen Herstellers, keine Angaben zu Preis oder Inhalt. Diese Angaben hat der Kunde zwar beim Installieren der App erfahren, aber Details können sich ändern.

Mit diesem Dash Button lässt sich Waschmittel nachbestellen. Mit diesem Dash Button lässt sich Waschmittel nachbestellen.
picture alliance/Amazon/dpa
Auch fehlt der Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung bedeutet. Das Landgericht sah darin einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben bei Internet-Verkäufen und verurteilte Amazon zur Unterlassung.

Wie vielen Kunden in Deutschland Amazon solche Bestellknöpfe verkauft hat und wie viel Umsatz damit gemacht wird, wollte das Unternehmen nicht mitteilen. Es halte seine Dash Buttons aber für gesetzeskonform. Die Kunden sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie einkaufen wollen.

Amazon hat über hundert Millionen Geräte mit Alexa verkauft. Details lesen Sie in einer weiteren Meldung.