Abrechnung

MobilCom-Aufsichtsrat: Schmid hat gegen Sorgfaltspflicht verstoßen

Die von France Télécom veranlasste Sonderprüfung bestätigte Vorwürfe nicht
Von dpa / Marie-Anne Winter

MobilCom-Chef Gerhard Schmid ist unter den Beschuss seines eigenen Aufsichtsrats geraten. In einer Nachtsitzung vor der Hauptversammlung kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass Schmid in mehreren Punkten gegen seine Sorgfaltspflicht im Rahmen des Aktienrechts verstoßen hat. Das teilte der Aufsichtsratschef des Telekommunikationskonzerns, Klaus Ripken, zu Beginn der heutigen Hauptversammlung in Hamburg mit. Die MobilCom-Aktie brach bis zum Mittag um rund 13 Prozent auf 15,05 Euro ein.

Der Aufsichtsrat stützte sich bei seinem Beschluss auf ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, die die Geschäfte zwischen der MobilCom AG und der Millenium GmbH untersucht hatte, die Schmids Ehefrau Sybille Schmid-Sindram gehört. Diese hatte Aktien für ein Optionsprogramm zur Verfügung gestellt, mit dem MobilCom seine Händler stärker motivieren wollte. Schmid hat nach Ansicht des Aufsichtsrats versäumt, seinen Finanzvorstand hinreichend zu informieren.

Nach dem Beschluss des Aufsichtsrats wird das Aktienoptionsprogramm nun innerhalb von sieben Tagen rückgängig gemacht. Außerdem darf Schmid die MobilCom AG nicht mehr allein vertreten.

Großaktionär France Télécom hatte das Geschäft in Zweifel gezogen und eine Sonderprüfung veranlasst. Den Kernvorwurf der Franzosen, dass Schmid-Sindram ihre Aktien mit MobilCom-Geld erworben habe, wird durch das Gutachten allerdings ausdrücklich nicht bestätigt. Abgesehen von der fehlenden Information sei das Geschäft in Ordnung.

MobilCom-Chef Gerhard Schmid hat vor den Aktionären seines Unternehmens "persönliche Verfehlungen" im Zusammenhang mit einem Aktiengeschäft mit der Firma seiner Ehefrau bedauert. "Ich habe das so nicht realisiert, es tut mir leid", sagte Schmid vor der Hauptversammlung in Hamburg. Es habe sich um einen sehr komplexen Vorgang gehandelt, und er sei froh, dass dem Unternehmen kein Schaden entstanden sei.

Dirk Unrau von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) wertete Schmids Verstöße gegen das Aktienrecht als "skandalösen und unglaublichen Vorgang".