Zustimmung

Bundesrat will erweiterte Internet-Überwachung ermöglichen

Länderkammer stimmt Gesetzesinitiative zu
Von dpa / Karin Müller

Der Bundesrat will die Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden zur Überwachung der Telekommunikation beim Verdacht sexueller Straftaten gegen Kinder erheblich erweitern. Dadurch soll vor allem die Bekämpfung pädophiler Kriminalität im Internet verbessert werden. Die Länderkammer beschloss gestern, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundestag einzubringen.

Damit sollen unter anderem die Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten ihrer Kunden verpflichtet werden. Diese Absicht war in den vergangenen Tagen bei Datenschützern, Anwälten und Branchenverbänden auf heftige Kritik gestoßen.

Zugleich wurde eine Entschließung verabschiedet, mit der die Länder die Bundesregierung auffordern, die Überwachung breitbandiger Internetverbidungen (DSL-Technik) zu ermöglichen. Dies sei bisher nicht möglich, hieß es zur Begründung. Gerade diese Verbindungen seien jedoch wegen ihrer hohen Übertragungsrate zur Übermittlung großer Datenmengen beispielsweise mit kinderpornografischem Inhalt geeignet.

Bayern und Thüringen hatten die Entschließung sowie den Vorstoß zur Vorratsspeicherung als Ergänzung eines Gesetzentwurfs des Landes Niedersachsen eingebracht. Die meisten Datenschutzbeauftragten der Bundesländer und der Deutschen Anwaltverein (DAV) hatten den Vorstoß scharf kritisiert.

Auch der Branchenverband Electronic Commerce Forum (eco) sprach sich gegen die Initiative aus, da sie "tiefe Eingriffe in das grundrechtlich verbriefte Fernmeldegeheimnis" nach sich ziehe. Zugleich kämen auf die ohnehin angeschlagene Telekommunikations-Branche Kosten in nicht akzeptabler Höhe zu. Es wird allerdings damit gerechnet, dass der Vorstoß von der rot-grünen Mehrheit im Bundestag abgelehnt wird.

Der niedersächsische Justizminister Christian Pfeiffer (SPD) äußerte in der Debatte "erhebliche Skepsis" gegenüber den von den CDU-regierten Ländern geforderten zusätzlichen Regelungen. Die beabsichtigen Eingriffe in den Datenschutz sowie in die Belange der Telekommunikationsanbieter seien "sehr problematisch".

Der Gesetzentwurf Niedersachsens sieht auch die Möglichkeit zur Telefonüberwachung bei der Fahndung in Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern vor.