Beispiel?

Schweizerische ComCom lockert die Bestimmungen zum UMTS-Netzaufbau

Erstmals wurden Lizenzbedingungen nach der Vergabe von UMTS-Lizenzen geändert
Von Marie-Anne Winter

Heute hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) - das schweizer Gegenstück zur deutschen Regulierungsbehörde für Telekommunikations und Post (RegTP) die vorgeschriebenen Limite der Versorgungspflicht von 20 Prozent bis Ende 2002 in den UMTS-Konzessionen aufgehoben. Das bedeutet, dass erstmals die Lizenzbedingungen nach der Vergabe UMTS-Lizenzen geändert wurden. Als Begründung gibt die ComCom an, dass entgegen der ursprünglichen Erwartungen bis Ende 2002 voraussichtlich weder marktreife Multimode-Endgeräte noch UMTS-spezifische Dienste verfügbar seien.

Aufgrund dieser veränderten Situation wolle die ComCom den Netzaufbau bis Ende 2002 nicht erzwingen. Die Betreiber seien weiterhin gehalten, ihre Netze aufzubauen; sie könnten jedoch den Zeitpunkt des Markteintritts im Rahmen der geänderten Versorgungsauflagen selbst bestimmen.

Wie weit sich dieser Vorstoß der Schweizer auf die europäischen Regulierungsbehörden inspirierend auswirkt, bleibt abzuwarten. Gerade in den Ländern, wo für die UMTS-Lizenzen viel Geld geflossen ist, leiden die Betreiber massiv unter dem Druck, ihre Netze aufbauen und zusätzlich die Raten für die UMTS-Lizenzen bedienen zu müssen. In Deutschland gehen die Änderungswünsche eher in eine andere Richtung: Die bisher sechs Lizenzinhaber sehen sich nun angesichts der aktuellen Situation nach Partnern um, um die Herausforderungen besser stemmen zu können. Das Problem ist, dass bei Fusionen zwischen Lizenzinhabern die überzähligen Lizenzen zurückgegeben werden müssen. Das bedeutet für die Unternehmen, dass sie eine Menge Geld für etwas ausgegeben hätten, das sie dann gar nicht mehr nutzen können - angesichts der erforderlichen Investitionen, um UMTS zum Laufen zu bekommen, wäre das ein herber Verlust. Bisher bleibt die RegTP hart: Die Regeln sollen nachträglich nicht geändert werden, weil das Wichtigste für die Betreiber Vertragssicherheit sei. Gern wird auch auf die ohnehin schon sehr komplizierte Rechtslage verwiesen. Allerdings besteht inzwischen Handlungsbedarf durch mögliche Insolvenzen von Lizenzinhabern, aktuelles Beispiel war die drohende Zahlungsunfähigkeit von MobilCom.