Wildwuchs

Verleger kritisieren "unbegrenzte Expansion" von ARD/ZDF im Internet

Öffentlich-rechtliche Rundfunksender sollen sich auf Grundversorgung beschränken
Von dpa / Marie-Anne Winter

Die Zeitungsverleger haben die Ministerpräsidenten der Länder aufgefordert, die "fortwährende Expansion der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender" im Internet durch klare gesetzliche Regelungen zu stoppen. Das im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Verbot von Werbung und Sponsoring sei nicht ausreichend, sagte gestern der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Volker Schulze. ARD und ZDF wiesen den Vorstoß umgehend zurück und sprachen von untauglichen Mitteln und einem "Schlag ins Wasser".

"Es muss klipp und klar festgelegt werden, dass auch E-Commerce, Kleinanzeigenmärkte, Kooperationen mit kommerziellen Anbietern, Computerspiele, kostenlose SMS und Erotik auf den Internetseiten der Sender nichts zu suchen haben", verlangte Schulze. Die Vorgabe im Rundfunkstaatsvertrag, das Angebot müsse "vorwiegend programmbezogen" sein, sei viel zu schwammig. Es gebe einen "unverantwortlichen Wildwuchs", der weder mit dem Auftrag zur Grundversorgung noch mit der Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Einklang zu bringen sei. Bereits im vergangenen Jahr ergab ein Rechtsgutachten, dass ARD und ZDF mit ihren Online-Angeboten gegen geltenden Recht verstoßen würden.

Private Anbieter würden durch die gebührenfinanzierten Sender im Markt behindert. Als Beispiele erwähnte Schulze, dass einzelne Sender im Internet Shops unterhielten, wo unter anderem Haushaltsgeräte und Lesebrillen gekauft werden können. Man finde Gewinnspiele mit Firmensponsoring und sogar direkte Links auf die Seiten von Erotik- Anbietern. Es gebe Stellenmärkte wie beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) sowie komplette Restaurant- und Kneipenführer für Großstädte.

Die ARD bezeichnete den Vorstoß als Versuch, mit untauglichen Mitteln "ARD und ZDF auf dem immer wichtiger werdenden Feld der Online-Angebote die Wettbewerbsfähigkeit zu bestreiten". Die ARD bleibe mit ihrem qualitativ hochwertigen Internetangebot im Rahmen des gesetzlichen Auftrags, zu informieren, zu beraten, zu bilden und zu unterhalten, betonte der bei der ARD für Internet-Fragen zuständige Intendant Fritz Raff vom Saarländischen Rundfunk. Wer diesen Rahmen zu Gunsten von Bezahl-Inhalten weiter einschränken wolle, nehme den Gebührenzahlern eine wichtige Informationsquelle.

"Online-Angebote gehören inzwischen zusammen mit Hörfunk und Fernsehen zum unverzichtbaren Gesamtangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", erklärte Raff. ZDF-Intendant Markus Schächter unterstrich: "Der gesetzliche Rahmen, der vom ZDF-Fernsehrat im Wege der Selbstbindung noch enger gezogen wurde, schließt die vom BDZV behauptete unbegrenzte Expansion im Online-Bereich beim ZDF aus."