Feispruch

Keine Zahlung der Rechnung nach Download von Dialer-Software

Amtsgericht Freiburg weist Klage der Telefongesellschaft auf Zahlung ab
Von Daniel Reese

Das Amtsgericht Freiburg hat die Klage einer Telefongesellschaft auf Zahlungsverpflichtung eines Kunden nach der Einwahl in das Internet über ein Dialer-Programm abgewiesen. Der Kunde hatte die Zahlung der angefallenen Kosten von etwa 1 250 Euro verweigert.

Das Gericht folgte der Argumentation des Kunden, dass sich die ihm in Rechnung gestellten Vergütungen für Mehrwertdienste über 0190-Nummern nicht auf Grund eines bewussten und gewollten Einwählverhaltens über seinen Internetzugang entstanden seien. Es hieß in der Begründung, dass es für einen Vertragsabschluss mit der Telefongesellschaft nicht ausreicht, wenn nach dem Download der Zugangssoftware ein Hinweis auf erhöhte Minutenpreise erfolge. Der Kunde hatte sich von Aussagen wie "kostenlos Mitglied werden" und "ohne Kreditkarte" blenden lassen. Nach dem Download hatte sich die Dialer-Software als Standardverbindung installiert und jede seiner nachfolgenden Einwahlen in das Internet erfolgten über den Dialer. Bei der Installation als Standardverbindung sei es offensichtlich, dass es an übereinstimmenden Willenserkärungen als Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses fehle, so dass Urteil des Amtsgerichtes Freiburg vom 11. Juni 2002 (Az.: 11 C 4381/01). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, teilte dialerundrecht.de gestern mit.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sie eine Dialer-Software auf einem PC installiert haben, sollten Sie die DFÜ-Netzwerkverbindungen des Computers überprüfen. Hierzu folgen Sie den Anweisungen auf unserer Infoseite zum Thema "DFÜ-Netzwerk-Einrichtung unter Windows 9x/ME" bis zu dem Punkt, wo Sie aufgefordert werden auf "DFÜ-Netzwerk" zu klicken. In diesem Menü werden Ihnen alle installierten Zugangsverbindungen angezeigt.