Prompt gegen Telekom

Deutsche Telekom muss nicht Inkasso für umstrittenen 0190-Dienst vornehmen

Landgericht Köln fällt Enscheidung zugunsten der Telekom
Von dpa / Judith Globisch

Die Deutsche Telekom muss bei Ihren Kunden nicht die Gebühren für einen umstrittenen Rückrufservice des Münchner Telekommunikationsanbieters Prompt eintreiben. Das Landgericht Köln habe eine einstweilige Verfügung der Prompt GmbH & Co. KG gegen die Telekom aufgehoben und den Antrag von Prompt abgelehnt, sagte heute ein Gerichtssprecher und bestätigte damit einen Bericht des Wirtschaftsmagazins MEX des Hessen Fernsehens.

Prompt bietet einen Rückrufservice über eine kostenlose 0800-Nummer an. Dabei wird der Adressat dann über eine kostenpflichtige 0190-Nummer zurückgerufen. Die Deutsche Telekom hatte dies als "0190-Abzocke" und "unseriöse Geschäftspraktik" kritisiert und sich geweigert, den Service als Mehrwertdienst abzurechnen. Prompt hatte den Service als "seriösen und rechtlich einwandfreien Mehrwertdienst" verteidigt. "Die Tarife sind transparent, Preisansagen erfolgen mehrfach und eindeutig", sagte Mina-J. Schachter-Radig, Geschäftsführerin von Prompt.

Laut einer Bestimmung der Bonner Regulierungsbehörde ist die Deutsche Telekom verpflichtet, auch 0190-Mehrwertdienste den Telekom-Kunden zu berechnen. Das Gericht habe entschieden, die Kombination aus kostenfreier 0800-Nummer und kostenpflichtigem Rückruf falle nicht unter diese Bestimmung, sagte der Gerichtssprecher. Bei der Entscheidung habe auch eine Rolle gespielt, dass über das Rückruf-Verfahren eine eventuell vorhandene Sperre der kostenpflichtigen 0190-Nummern umgangen werden könne. Prompt kann gegen die Entscheidung des Landgerichtes Revision beim Oberlandesgericht in Düsseldorf beantragen.