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Verwaltungsgericht Köln schränkt Telekom-Inkasso ein

Aus für Internet-by-Call und 0190-0er-Call-by-Call?
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Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Deutsche Telekom nicht verpflichtet sei, Mehrwertdienste wie Internet-by-Call, 0180er oder 0190er Rufnummern für Dritte abzurechnen. Vielmehr müssen nur Call-by-Call über 010xy-Rufnummern und Auskunftsdienste weiterhin über die Telekom-Rechnung abgerechnet werden. Das Urteil hat den Angaben von 01051 Telecom zufolge helle Aufregung in der Branche bewirkt.

Das Urteil richtet sich gegen eine Entscheidung der Regulierungsbehörde vom 21. Februar 2000. Es ist noch nicht rechtskräftig. Die Regulierungsbehörde hat bereits angekündigt, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision zu gehen. Würde die Telekom vor diesem Gericht eine Eilentscheidung beantragen, und diese ebenfalls zu Gunsten der Telekom ausfallen, wäre diese dann auch sofort umzusetzen.

Das konkrete Urteil liegt uns nicht vor. Hintergrund der Entscheidung dürfte aber der Wortlaut der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (kurz TKV) sein. §15 TKV [Link entfernt] , der das Drittinkasso regelt, lautet wie folgt: "Soweit der Kunde mit anderen Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit nicht etwas anderes vereinbart, ist ihm von seinem Anbieter des Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz (Rechnungsersteller) eine Rechnung zu erstellen, die auch die Entgelte für Verbindungen ausweist, die durch Auswahl anderer Anbieter von Netzdienstleistungen über den Netzzugang des Kunden entstehen." Interpretiert man das wortwörtlich, müssen also nur Entgelte solcher Fremdanbieter abgerechnet werden, die der jeweilige Endkunde willentlich ausgewählt hat.

Bei 0180, 0190 oder Internet-by-Call kann der Verbraucher, der eine dieser Nummern anwählt, aber gar kein Netz auswählen. So ist die 019161 fest auf das Netz von Mediaways geschaltet. Selbst dann, wenn man 01051/019161 wählt, wird die mitgewählte 01051 einfach ignoriert. Wohl deswegen hat das Gericht sein Urteil zu Gunsten der Deutschen Telekom gefällt.

Gefordert ist jetzt der Gesetzgeber, schnell die TKV anzupassen, und die Abrechnungsbedingungen klarzustellen. Zwar könnte man Internet-by-Call auch bei einer negativen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vermutlich dadurch retten, dass man auf regionale Einwahlnummern ausweicht, die man bei Vorwahl der "richtigen" Anbieterkennung dann jeweils zum Sonderpreis erreicht. Doch müssten dann Millionen von Nutzern ihre Interneteinstellungen ändern. Und für Mehrwertdienste im Bereich 0180 oder 0190, insbesondere die beliebten 0190-0-Nummern für Ortsgespräche, dürfte es keine Alternative mit regionalen Einwahlnummern geben.