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Zeitung: Regulierer stoppen Preiserhöhung bei Neuverlegung eines T-Net-Anschlusses

Zusatzkosten für Leitungsverlegung und Anfahrtskosten müssen weiterhin pauschal berechnet werden
Von dpa / Karin Müller

Die Einrichtung einfacher Telefonanschlüsse wird nach einem heutigen Bericht der Berliner Zeitung nicht teurer. Das ergebe sich aus einem Beschluss der Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Wie das Amt dem Blatt bestätigte, ist der Telekom eine Änderung des Preisberechnungsverfahrens bei einer Neuverlegung so genannter T-Net-Analoganschlüsse untersagt worden. Laut Entscheidung müsse die Telekom weiter Pauschalpreise berechnen.

Die Telekom hatte der Regulierungsbehörde Mitte September eine neue Tarifstruktur zur Genehmigung vorgelegt, die deutliche Erhöhungen der Einmalentgelte umfasste. So wollte das Unternehmen demnach für eine Einrichtungspauschale von 51,57 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) nur noch Grundarbeiten im Haus eines beispielsweise gerade umgezogenen Telefonkunden durchführen. Extra bezahlen sollten die Kunden hingegen für weitere Leistungen. So sollte die Verlegung von Leitungen in Wohnungen bis zu 20,76 Euro Montagekosten pro Viertelstunde verursachen. Zudem beantragte der Konzern, Anfahrtkosten für Techniker in Höhe von 47,45 Euro pro Arbeitstag in Rechnung stellen zu können.

Die Regulierungsbehörde begründete die Ablehnung nach Angaben des Blattes mit dem nötigen Schutz der Kunden vor "Preishöhenmissbrauch". Nur einheitliche Pauschaltarife stellten sicher, dass Kunden nicht nachträglich überraschend viel Geld für die Einrichtung eines Telefonanschlusses zahlen müssten.