nächste Instanz

Gericht ordnet Sofortsperrung rechtsextremer Webseiten an

Verwaltungsgericht Ansberg folgt Rechtsauffassung der Internet-Aufsichtsbehörde in NRW
Von dpa /

Erstmals hat ein deutsches Gericht die sofortige Sperrung rechtsextremer Internet-Angebote durch einen Zugangsanbieter angeordnet. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) sei damit der Rechtsauffassung der nordrhein- westfälischen Internet-Aufsichtsbehörde gefolgt, teilte die Bezirksregierung in Düsseldorf am Donnerstagabend mit.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Minden (NRW) eine Sofortsperrung vor einer Entscheidung im Hauptverfahren abgelehnt. Es geht um zwei Webseiten US-amerikanischer Neonazis.

Nun muss das Oberverwaltungsgericht in Münster als nächste Instanz in dieser Sache entscheiden. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte im Februar erstmals in Deutschland nordrhein-westfälische Internet- Anbieter dazu verpflichtet, Seiten mit rechtswidrigen Inhalten aus dem Netz zu nehmen und 76 Providern Sperrungsverfügungen zugestellt. 18 Anbieter hatten dagegen Klage eingereicht. Der Streit gilt als bundesweiter Präzedenzfall.