Telekommunikationsgesetz

Regulierung für Telekom-Endkundenpreise soll gelockert werden

Dafür schärfere Kontrolle der Telekom bei den Vorleistungen für Wettbewerber
Von Marie-Anne Winter

Morgen wird die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) vorlegen. Vermutlich wird darin eine Lockerung der Bestimmungen für die so genannte Ex-ante-Regulierung enthalten sein. Das bedeutet, dass die Telekom ihre Endverbraucherpreise nicht mehr vorab genehmigen lassen muss. Sowohl die Wettbewerber der Telekom, als auch die Regulierungsböhrde für Telekommunikation und Post (RegTP) sehen das mit Sorge. Wie das Handelsblatt unter Berufung auf Ministeriumskreise berichtet, soll die Telekom aber schärfer kontrolliert werden, wenn es um die Bereitstellung der Vorleistungen geht. Zwar hat die Regulierungsbehörde schon angeordnet, dass die Telekom bei der Bereitstellung der Vorleistungen Lieferzeiten einhalten muss und bei Nichteinhaltung Vertragsstrafen zahlen muss, die Anordnung wurde aber durch einen Gerichtsbeschluss wieder unwirksam.

Die neuen EU-Richtlinien für den Telekommunikationsmarkt sehen eine stärkere Regulierung vor. Ab Juli 2003 wird die EU-Kommission das Recht haben, nationale Regulierungsbehörden zu überstimmen. Die deutsche RegTP sieht die angekündigten Änderungen skeptisch. Sie befürchtet mehr Arbeit, wenn die Telekom ihre Endkundenpreise ohne Vorabkontrolle festsetzen kann. Eine nachträgliche Kontrolle sei umständlicher und dauere noch länger.

Im Wirtschaftsministerium hingegen heißt es, dass die Probleme der Wettbewerber in erster Linie beim Netzzugang lägen. Die Telekom habe ihre Haltung in vielen Punkten bereits gelockert, was Verhandlungen der Marktteilnehmer untereinander erleichtere. Auch seien die Leitlinien noch flexibel gestaltet, weitere Diskussionen mit allen Marktteilnehmern seien geplant. Ein konkreter Gesetzentwurf soll dem Kabinett im März vorliegen.