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Editorial: Ein Schlag ins Gesicht des freien Wettbewerbs

Verbot von 0190-Call-by-Call nicht nötig
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0190- und 0900-Rufnummern sind so genannte Mehrwertnummern: Neben der Telefonverbindung bekommt der Kunde einen zusätzlichen "Mehr"wert, ob es nun Verbraucherberatung, die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder "angenehme Unterhaltung" ist. Bei Call by Call über diese Rufnummern besteht der Mehrwert letztendlich in einem "Minder"wert, nämlich den gesparten Telefonkosten. So sah es vor Jahren das Landgericht Köln, so sehen es viele Wettbewerbsteilnehmer, so sieht es aber nicht die Regulierungsbehörde, die heute per Erlass die Einstellung von 0190-Call-by-Call angeordnet hat (teltarif berichtete heute morgen).

Die Verbraucherschutzargumente der Regulierungsbehörde sind nicht stichhaltig. Der mündige Verbraucher kann durchaus zwischen "billigen" und "teuren" 0190ern unterscheiden. Er wird auch nicht vor von den "teuren" 0190ern bewahrt, indem man die billigen verbietet.

Bleiben die ordnungspolitischen Argumente. Call-by-Call soll dem Gesetz zufolge nur angeboten werden dürfen, wenn zwei Netze direkt verbunden sind. 0190- und 0900-Nummern lassen sich aber über viele Netze weiterrouten. Schließlich sollen nach der derzeitigen Formulierung des TKG nur marktbeherrschende Unternehmen gezwungen werden, Call by Call anzubieten. Das kann unter Umständen mit 0190 bzw. 0900 unterlaufen werden.

Diese Argumente sind grundsätzlich stichhaltig. Andererseits stellt sich die Frage, ob sich dieser Gesetzestext überhaupt so durchsetzen lässt. Grundsätzlich lässt sich jede Telefonnummer als Einwahlnummer für einen Telefonvermittlungsdienst nutzen. Will man das verbieten, endet man bei einem Katz-und-Maus-Spiel, bei dem vermutlich für je eine Nummer, die abgeschaltet wird, zwei neue auf dem Markt auftauchen.

Sogar die Deutsche Telekom bietet mit der T-Card einen Vermittlungs-Service an, der auf einer Service-Rufnummer (hier 0800) aufbaut. Mittels der T-Card ist eine Art Call by Call (genauer: Callthrough) auch vom Handy oder aus alternativen Stadtnetzen heraus möglich - genau das, was die Regulierungsbehörde mit ihrem Erlass gegen 0190-Call-by-Call unterbinden will. Wäre sie konsequent, müsste sie also auch die T-Card verbieten.

Die unkonsequente Regulierungsbehörde muss sich hingegen fragen lassen, ob es nicht doch in erster Linie darum geht, bestimmte alternative Anbieter zu behindern.