Börse

T-Aktionäre setzten auf Staatsanwaltschaft

Gütetermin mit der Deutschen Telekom gescheitert
Von dpa / Björn Brodersen

Rund 17 000 T-Aktionäre setzten nach dem Scheitern eines Gütetermins mit der Deutschen Telekom ihre letzten Hoffnungen jetzt auf die Staatsanwaltschaft. Wie die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) am Montag in Düsseldorf mitteilte, sei eine Schlichtung über die Verlängerung der Verjährungsfrist zur Einreichung einer Prospekthaftungsklage gescheitert.

Nach wie vor bestehe aber Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb der nächsten sechs Monaten ihre Ermittlungen gegen die Telekom abschließe und zu neuen Erkenntnissen gelange. In dem Fall besteht Aussicht, dass die Anleger ihr in T-Aktien investiertes Geld von der Telekom zurück bekommen.

Wie berichtet geht es bei dem langjährigen Streit um den so genannten dritten Börsengang der Telekom im Sommer 2000. Damals hatte sich der Bund erstmals von einem Aktienpaket getrennt. Der Emissionspreis für Frühzeichner lag bei 63,50 Euro. Inzwischen notiert die T-Aktie nur noch bei 15 Euro.

Zahlreiche Aktionäre fühlten sich durch die Telekom betrogen und reichten Klagen ein. Sie behaupten, sie seien im Vorfeld des Börsengangs nur unzureichend über die Lage des Unternehmens informiert worden. Diese Vorwürfe begründen sie unter anderem mit der umstrittenen Bewertung des Immobilienvermögens der Telekom. Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Bilanzfälschung.

Die Telekom hat diese Vorwürfe stets zurückgewiesen. Mit dem Scheitern des Gütetermins gilt für die 17 000 T-Aktionäre eine Verjährungsfrist von sechs Monaten. Für alle übrigen Anteilseigner war die Frist zur Einreichung einer Prospekthaftungsklage am 26. Mai vergangenen Jahres abgelaufen.