Rückerstattung

Moxmo erstattet auf Wunsch Jahresgebühr

E-Mail über Moxmo-Website reicht zur Rückerstattung aus
Von Thomas Wischniewski

In der letzten Zeit haben uns sehr oft Anfragen erreicht, die sich über vermeintlich unrechtmäßige Abbuchungen des Mobile-Payment-Systems Moxmo beschwerten. Wie bereits im Februar berichtet, ist es anscheinend in mehreren Fällen dazu gekommen, dass von den Konten der Betroffenen der Betrag von 9,50 Euro durch Moxmo abgebucht wurde, ohne dass sich die Geschädigten erinnern konnten, eine Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter eingegangen zu sein.

Kundendaten und Vertragsbeziehungen von paybox gingen an Moxmo über

Um Licht in diesen Sachverhalt zu bringen, ist es jedoch zunächst nötig, sich die Vorgeschichte von Moxmo anzuschauen. Der relativ kleine Anbieter so genannter Mobile-Payment-Lösungen, mit denen der Zahlungsverkehr im Internet und M-Commerce erleichtert werden soll, hatte Ende November vergangenen Jahres die Geschäfte des zehn Monate zuvor gescheiterten Anbieters paybox übernommen. Bereits Anfang 2003 hat paybox nach eigenen Angaben alle Kunden per E-Mail angeschrieben und mitgeteilt, dass der Service "Bezahlen per Handy" eingestellt wird. Das Unternehmen hatte damals in dieser E-Mail alle Verträge "vorsorglich" zum 30. Juni letzten Jahres gekündigt, weil bis zu diesem Zeitpunkt die Gesellschaft abgewickelt werden sollte.

Kurz vor Wirksamwerden der Kündigung wurden dann jedoch durch paybox eine Tochtergesellschaft an Moxmo veräußert. Mit dem Eigentümerwechsel gingen alle Kundendaten und die Vertragsbeziehungen an Moxmo über. Darüber hat paybox die Kunden Ende Juni 2003, also vor Ablauf der Kündigungsfrist, informiert. Von einer Kündigung war fortan nicht mehr die Rede - in einer neuen E-Mail an die Kunden hieß es plötzlich [Link entfernt] : "Dadurch wird der mit Ihnen bestehende Vertrag einfach fortgeführt und die von uns vorsorglich ausgesprochene Kündigung zum 30.06.2003 damit hinfällig. Wir haben Ihre Kundendaten an den neuen Partner übertragen, der damit Ihr zukünftiger Ansprechpartner ist und in alle Rechte und Pflichten eintritt."

Zur Deaktivierung musste der paybox-Kunde aktiv werden

Im Klartext heißt das, dass die zuvor angekündigte Aufkündigung der Verträge rückgängig gemacht wurde und Ex-Paybox-Kunden sich urplötzlich als Kunden von Moxmo wiederfanden. Zwar wurden die Kunden nach Angaben der Moxmo betreuenden Presseagentur mehrmals angeschrieben, wer diese E-Mails jedoch ignorierte, weil er - wie zunächst Anfang 2003 angekündigt - von einer Auflösung des Vertragsverhältnisses ausging, tappte in eine böse Falle.

In einem Moxmo-Newsletter von Anfang November wurde nämlich klargestellt, dass man sich in jedem Fall über einen am Ende des Newsletter aufgeführten Link abmelden muss, wenn man kein Interesse an dem Angebot von Moxmo hat. Sollte man diese Kündigungsmöglichkeit während der nächsten sieben Tage nicht nutzen, "werden wir die Jahresgebühr von 9,50 Euro Ihrem Konto belasten", hieß es weiter. Grundlage für diese Maßnahme sei die den Kunden mitgeteilte Übernahme der Kundenbeziehungen von paybox, durch die man als registrierter Ex-paybox-Kunde eine Vertragsbindung mit der Moxmo Deutschland AG habe. Von Kunden, die nicht kündigten, wurde angenommen, dass sie Moxmo weiter in Anspruch nehmen wollen. Diesen Kunden wurden im Februar 2004 die Jahresgebühr in Höhe von 9,50 Euro vom Konto eingezogen.

Rückerstattung für zu Unrecht belastete Kundenkonten zugesichert

Volker Klenk von der Moxmo betreuenden Presseagentur teilte uns heute auf Anfrage jedoch mit, dass alle Kunden, die Ihr Konto zu Unrecht belastet sehen, mit der Rückerstattung der Jahresgebühren rechnen könnten. Eine einfache E-Mail über das auf der Moxmo-Website vorgehaltene Kontaktformular reiche zur Rückerstattung aus. Seitens Moxmo sei man sich auch durchaus bewußt, dass der relativ lange Zeitraum zwischen Ankündigung der Einstellung der Geschäftstätigkeit von paybox und der Übernahme der Geschäfte durch Moxmo zu Problemen führen könne. Wer jedoch nicht an dem Mobile-Payment-System von Moxmo teilnehmen möchte, werde dazu auch nicht gezwungen, so die Presseagentur gegenüber teltarif.de.