Werbung

Vodafone: Unaufgeforderte MMS-Schnupper-Abos

Infodienste zum Testen auch unaufgefordert
Von Volker Schäfer

Alle deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber veranstalten immer wieder Aktionen, mit denen die jeweiligen SMS- und MMS-Infodienste des Unternehmens beworben werden. Oft kann man bestimmte Services für einen gewissen Zeitraum kostenlos nutzen. Nach Ablauf der Testphase läuft der Dienst dann als kostenpflichtiges Abonnement weiter - es sei denn, man storniert seine Bestellung rechtzeitig.

Bei Vodafone kann es sogar passieren, dass man ein MMS-Info-Abo bekommt, ohne dass man sich selbst dafür entschieden hat. Das Abonnement beginnt mit der Zustellung der ersten MMS, in der man darauf aufmerksam gemacht wird, dass es sich um ein Schnupper-Angebot handelt, das für eine Woche kostenlos ist und danach kostenpflichtig weiter läuft, wenn man es nicht rechtzeitig kündigt. Ebenso mitgeliefert wird eine Anleitung zur Stornierung, die per kostenloser SMS an eine netzinterne Kurzwahl erfolgen kann. Kündigt man auf diese Art sein Abo, so erhält man innerhalb weniger Sekunden eine Kurzmitteilung, die die Stornierung bestätigt.

Schnupper-Abo durch Datenbank-Fehler?

Nach Auskunft der Vodafone-Pressestelle gibt es solche Schnupper-Abos häufiger für Neukunden, wobei die Kunden in der Regel bei Vertragsabschluss gefragt werden, ob sie dieses Angebot annehmen möchten. Ungewöhnlich sei eine solche Aktion jedoch mehrere Wochen oder Monate nach dem Abschluss eines Vertrages. Vorkommen kann dies dennoch, wie ein der teltarif.de-Redaktion bekannter Fall zeigt. Hierzu erklärte die Pressestelle des Netzbetreibers, verschiedene Kunden hätten durch einen Datenbank-Fehler ihr unfreiwilliges Abo bekommen. Dies sei jedoch sofort storniert worden, als der Fehler bemerkt wurde. Kosten seien den Kunden nicht entstanden.

Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht der Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. erklärte gegenüber teltarif.de: "Nach Ansicht der Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. (vzth [Link entfernt] ) ist die Werbung mit dem Dienst bereits als Wettbewerbsverstoß anzusehen, da hier Informationen (Mobilfunk-Telefonnummer) von Vodafone für ein Angebot/eine Werbung genutzt werden ohne dass die erforderliche Einwilligung des Kunden vorliegt. Gravierender als diese unzumutbare Belästigung ist, dass der Kunde automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement rutschen soll, wenn er nicht binnen der Wochenfrist mitteilt, dass er diesen Dienst nicht nutzen will."

Fraglich ist, was passiert, wenn Kunden die nicht angeforderte MMS ungelesen löschen und somit den Hinweis zum Abbestellen nicht lesen oder der Erhalt erst zu spät bemerkt wird. Reichertz dazu:" Wenn die Verbraucher innerhalb der Wochenfrist nicht reagieren, kommt kein entgeltpflichtiger Vertrag zustande. Vodafone macht den Verbrauchern ein Angebot und dieses muss durch die Kunden ausdrücklich angenommen werden. Ein Schweigen (d.h. Nichtreagieren) kann nicht als Annahme dieses Angebotes angesehen werden." Auch das Nutzen des Dienstes, das heißt das lesen der MMS, kann laut Reichertz nicht dazu führen, dass der Kunde verpflichtet ist, zu reagieren. Er hat dieses Angebot zwar nicht gewollt, muss sich aber auch nicht gegen dieses Angebot wehren. "Wenn er sich nicht gegen die kostenlose Zusendung wehrt, kann das Nichtreagieren (also das Nicht-Abbestellen) nicht als Annahme des Angebots angesehen werden.", so Reichertz weiter.

Verbraucherschützer rat: Dienst trotzdem abbestellen

Reichertz rät dennoch dazu, den Dienst abzubestellen, wenn man ihn nicht möchte: "Es steht zu erwarten, dass Vodafone die Nutzung bei Nicht-Abbestellen mit der Telefonrechnung in Rechnung stellen wird. Der Kunde wird dann Einspruch gegen die Rechnung einlegen müssen, er wird - sofern er eine Abbuchungserlaubnis gegeben hat - den abgebuchten Geldbetrag zurückbuchen und den unstreitigen Geldbetrag überweisen. Vodafone ist verpflichtet, den Vertragsschluss zu beweisen. Dies kann - wie oben dargelegt - Vodafone nicht. Auch die Nutzung des Dienstes führt nicht dazu, dass der Kunde die Informationen bezahlen muss. Insoweit liegt eine aufgedrängte Bereicherung vor bzw. die Zusendung einer unbestellten Ware bzw. Dienstleistung."

Weiterer Vorteil einer sofortigen Abbestellung ist die Vermeidung des sonst folgende Prozedere, welches für den Kunden meist mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden ist (Mahnungen, unerfreulicher Schriftverkehr, Androhung der Sperre des Zugangs zum Netz, etc.). "Die betroffenen Kunden sollten daher abwägen, ob sie diesen Aufwand betreiben wollen, oder ob sie aus Praktikabilitätsgründen nicht doch an Vodafone herangehen, und mitteilen, dass sie den Dienst nicht wünschen."

Sollte der Kunde von dem unerwarteten Angebot gar nichts mitbekommen, weil er sein Handy längere Zeit nicht nutzt (z.B. während des Urlaubs oder weil er mehrere Anschlüsse betreibt), kommt nach Auskunft der Vodafone-Pressestelle ebenfalls kein Abo zustande. Wird die erste MMS nicht empfangen, so wird der Dienst sofort storniert. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde seine Karte zwischenzeitlich in einem Telefon betreibt, das den MMS-Empfang nicht unterstützt.