Verfügung

Telekom muss weiter ISDN-Anschlüsse liefern

Landgericht hebt Liefersperre an Wettbewerber per Verfügung auf
Von Björn Brodersen

Die Deutsche Telekom muss weiterhin ihre ISDN-Anschlüsse an die Wettbewerber liefern. Das hat eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Bonn bestimmt. Damit ist die Telekom verpflichtet, bis zu einer Klärung des Streits seine erst kürzlich verhängte Liefersperre für die kompletten Telefonanschlüsse wieder aufzuheben. Gegen den Lieferstopp hatten einige Unternehmen, die sich in der Initiative europäischer Netzbetreiber (IEN) zusammengeschlossen haben, darunter BT (Germany) und Colt Telecom, protestiert. "Trotz intensiver Verhandlungsbemühungen konnten wir uns nicht mit der Telekom einigen. Da viele unserer Kunden nun schon lange auf ihren Anschluss warten, mussten wir jetzt vor Gericht gehen", sagte dazu Colt-Pressesprecherin Sabine Grözinger. Bis zur juristischen Klärung des Streites muss die Telekom jetzt BT und Colt wieder mit den Anschlüssen versorgen. Auch der größte Telekom-Rivale Arcor prüft nach Informationen der Financial Times Deutschland [Link entfernt] , gegen den Lieferstopp Rechtsmittel einzulegen.

Resale oder nicht - das ist die Frage

Im Mittelpunkt des Streits steht die Weitergabe von Telekom-Telefonanschlüssen an Dritte durch die Wettbewerber. Der ehemalige Monopolist hatte die Bereitstellung der ISDN-Anschlüsse an die Unternehmen gestoppt, weil diese nach Auffassung der Telekom gegen die rechtlichen Bestimmungen des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstießen. Der Bonner Konzern sieht es als Missbrauch, dass die Wettbewerber ein Produkt, das eigentlich für Endkunden bestimmt sei, einkaufen und vermarkten. Deshalb wollte sie den Konkurrenten ein neues Angebot für den Wiederverkauf von Endkundenanschlüssen vorlegen, bei dem es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um ein Bündelprodukt aus Telefonanschluss und Gesprächskapazitäten handeln sollte - so wie es das aktuelle TKG gestattet: Unter anderem schreibt es vor, dass bis zum Jahr 2008 nur gebündeltes Resale möglich ist.

Für die Beschwerdeführer handelt es sich bei der bisherigen Vorgehensweise nicht um Resale, das gegen das neue TKG verstößt. Die eingekauften Anschlüsse seien schließlich kein Vorleistungsprodukt, sondern ein Endkundenprodukt, argumentiert beispielsweise die Colt-Pressestelle. Darüber hinaus erhalte Colt beim Kauf der Anschlüsse von der Telekom keine Großhandelskonditionen, wie es normalerweise beim Resale üblich sei.

Für die Wettbewerber würde die Vermarktung eines Bündelprodukts der Telekom höhere Kosten bedeuten. Eine Alternative für die Anbieter wäre eine Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) und das Bereitstellen eigener Telefonanschlüsse. Jedoch ist für viele Unternehmen eine solche Investition in eigene Infrastruktur nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund wollen sie weiterhin die Telefonanschlüsse der Telekom zu marktgerechten Konditionen an die Endkunden weiterverkaufen. Der Lieferstopp der Telekom gefährde deshalb ihr Geschäftsmodell, monierten die IEN-Unternehmen.