RegTP-Verfügung

Rufnummernvergabe: So reagieren die VoIP-Anbieter

RegTP-Vorgabe ist nur schwer in die Praxis umzusetzen
Von Björn Brodersen

Von morgen an dürfen die Internet-Telefonie-Anbieter die Telefonnummern nur noch entsprechend der Ortsnetzvorwahl an ihre Neukunden vergeben. Das hat - wie berichtet - die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) beschlossen. Während die Kunden verunsichert sind und die Anbieter ihre Geschäfte massiv behindert sehen, weist die Behörde den Vorwurf einer Marktbehinderung von sich: "Wir wollen nichts gegen den Markt machen. Wegen des Nummernproblems mussten wir aber schnell einschreiten", sagte RegTP-Sprecher Rudolf Boll. Die Lösung des Problems sieht der Regulierer in einer eigenen Rufnummerngasse für Internet-Telefonie, die die Vorwahl 032 bekommen soll.

So lange aber nichts entschieden ist, hängen alle Beteiligten in der Luft - die Anbieter und die Telefonkunden, die sich jetzt gerne für einen VoIP-Anschluss anmelden möchten. Glück haben die Bestandskunden der VoIP-Anbieter, denn für sie ändert sich vorerst nichts. Sie sind zumindest noch bis zum August kommenden Jahres unter ihrer zugeteilten Festnetznummer erreichbar, auch wenn sie nicht in dem entsprechenden Ortsnetz wohnen. Was aber geschieht mit Neukunden? Wie es in den kommenden Tagen weitergeht, wissen selbst einige der Anbieter nicht. Bei allen Anbietern ist der potenzielle Kundenkreis deutlich dezimiert worden, denn sie dürfen nur Festnetzrufnummern an diejenigen Kunden vergeben, die auch wirklich in dem entsprechenden Ortsnetz wohnen. Je kleiner die Zahl der Ortsnetze, aus denen ein Unternehmen Rufnummern anbietet, desto härter trifft die RegTP-Verfügung diesen Anbieter.

Können falsche Angaben der Kunden überprüft werden?

Für diesen Unterschied stehen beispielsweise die beiden VoIP-Anbieter nikotel und sipsnip. nikotel bietet in seinem VoIP-Angebot zurzeit Rufnummern aus 15 Ortsnetzen (Hamburg, Bremen, Berlin, Hannover, Braunschweig, Essen, Dortmund, Duisburg, Köln, Dresden, Leipzig, Frankfurt, Nürnberg, Karlsruhe, Stuttgart und München) an. Nur Kunden, die in diesen Städten wohnen, können zurzeit auch einen nikotel-Anschluss bekommen. Schlechtere Voraussetzungen besitzt da zunächst sipsnip: Der Hamburger Anbieter hat nur Rufnummern aus der Hansestadt und Stuttgart im Programm. Die VoIP-Provider überprüfen bei der Auftragstellung, ob die angegebenen Daten auch übereinstimmen.

Hundertprozentige Sicherheit, dass der neue Kunde dann auch wirklich in dem entsprechenden Ortsvorwahlbereich wohnt, gibt es dadurch allerdings nicht: Zwar können die VoIP-Anbieter überprüfen, ob beispielsweise ein Bewohner aus der Hamburger Hafenstraße die Ortsvorwahl 040 haben müsste. Doch ob der Neukunde tatsächlich dort wohnt oder ob er bei der Auftragstellung falsche Angaben gemacht hat, kann nicht festgestellt werden. Schließlich spielen die Wohnsitzangaben keine wichtige Rolle. Die Angebote von nikotel und sipsnip werden im Prepaid-Verfahren per Kreditkarte bzw. per Banküberweisung bezahlt.

"Wir haben keine Möglichkeit zu überprüfen, ob die gemachten Angaben auch wirklich stimmen", gibt sipsnip-Inhaber Henrik Pfluger zu. Die RegTP habe aber zu dem Anmeldeverfahren außer der Verfügung keine weiteren Regeln erlassen, sondern wolle die weitere Entwicklung abwarten. Pfluger erwartet, dass bei zu großem Missbrauch seitens der Kunden schon bald weitere Bestimmungen von der Regulierungsbehörde erlassen werden. Zusätzlich arbeiten sipsnip und nikotel eigenen Angaben zufolge selbstständig an einer Lösung des Problems.