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Eltern müssen Handy-Rechnung der Kinder nicht zahlen

Regelung gilt, wenn Kinder die Verträge selber abgeschlossen haben
Von AFP /

Eltern müssen die Handy-Rechnung ihrer Kinder nicht zahlen, wenn die Kinder minderjährig sind und den Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen haben. Dies berichtet der "Tagesspiegel" unter Berufung auf die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, Sabine Fischer. Demnach brauchen Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren die Einwilligung ihrer Eltern, damit der Vertrag wirksam wird.

Stimmen die Eltern dem Vertragsschluss nicht zu, bleiben die Anbieter auf den Kosten für den monatlichen Grundpreis und den Verbindungsentgelten sitzen. Nach Erfahrungen aus der Beratungspraxis gehören Handy-Verträge zu den häufigsten Gründen für eine Verschuldung von Familien.

Kommentierung

In der Praxis dürfte die oben zitierte Agenturmeldung keine großen Auswirkungen haben. Es ist praktisch unmöglich, ohne Vorlage eines Ausweises einen Mobilfunkvertrag abzuschließen. Dort ist das Geburtsdatum jedoch deutlich sichtbar eingedruckt, und es muss von dort auch in die Computersysteme der Netzbetreiber übertragen werden. Die Fälle, in denen der Jugendliche einen Ausweis fälscht oder verfälscht, um an einen Vertrag zu kommen, könnten sehr wohl eine Haftung des Jugendlichen und/oder der Eltern nach sich ziehen.