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Haftung bei Urkundenfälschung/Betrug


08.11.2004 00:07 - Gestartet von BW1970
Hallo,

eine kurze Anmerkung zu "Die Fälle, in denen der Jugendliche einen Ausweis fälscht oder verfälscht, um an einen Vertrag zu kommen, könnten sehr wohl eine Haftung des Jugendlichen und/oder der Eltern nach sich ziehen.":

Man unterscheide die straf- und die zivilrechtliche Seite:

1.: Ein Jugendlicher schließt einen Vertrag ab, obwohl er weiß, daß er Zahlung nicht leisten _kann_: Betrug

2.: Ein Jugendlicher schließt einen Vertrag ab und fälscht dabei seinen Ausweis, UM an den Vertrag zu gelangen: Urkundenfälschung; ggf. in Tateinheit mit Betrug.

3.: Ein Jugendlicher schließt einen Vertrag ab, die Erziehungsberechtigten genehmigen dieses "schwebende Rechtsgeschäft" jedoch nicht: Dumm gelaufen. Wobei natürlich bislang aufgelaufene Entgelte wieder zu "1." zählen könnten.

In ALLEN DREI Fällen sind _die Eltern_ von einem Schadenersatz befreit ... SOLANGE SIE ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Die Kids könn(t)en einer Forderung -auch bei einer Verbraucherinsolvenz- für eine ziemlich lange Zeit erstmal nicht entgehen.