Erwachsenenunterhaltung

69,95 Euro pro Anruf: So funktioniert das Geschäft von ATS

Anrufe zu Hamburger Rufnummern können sehr teuer werden
Von Thorsten Neuhetzki

"1 Anruf in Abwesenheit" steht auf dem Display, im Speicher des Handys steht eine Hamburger Rufnummer: 040-809099xxx. Der Rückruf ist schnell erledigt, da tönt es auch schon aus dem Hörer "Hallo Süßer, schön dass du zurückrufst!". Wenige Tage später kommt ein Anruf. Der Anrufer meldet sich mit unterschiedlichen Namen. Oft wird behauptet, man habe ein Paket für den Angerufenen, aber die Adresse sei falsch. Noch einmal wenige Tage später hat der Handynutzer eine Rechnung über 69,95 Euro im Postkasten. Absender: Firma ATS [Link entfernt] aus Hamburg.

ATS arbeitet seit mehreren Jahren mit dieser Masche. Zwischenzeitlich ändert das Unternehmen auch gerne seine Namen, firmiert als HAS, Persolvo, HFM oder Digital Web Media Limited. Nach Informationen der Hamburger Morgenpost gehören alle Firmen in einem unübersichtlichen Firmengeflecht zueinander.

Die Adresse wird nicht nur per Anruf erfragt

Viele Anschlüsse übermitteln inzwischen bei jedem Anruf ihre Rufnummer. Ein gefundenes Fressen für die Hamburger: So kann der Anrufer entweder für die Adressrecherche angerufen werden oder man setzt auf Dienste wie die Inverssuche. Ein Rücktrittsrecht schließt ATS aus: "Nachdem [...] die Servicedienstleistung einmal in Anspruch genommen wurde, ist die 30-Tage-Pauschale aktiviert worden und somit kann folglich kein Rückgabe –und Rücktrittsrecht mehr gewährt werden."

Wer nicht zahlt, bekommt binnen kurzer Zeit eine Mahnung, das nächste Schreiben nach Nichtzahlung kommt dann vom Inkassobüro. Seit kurzer Zeit übernehmen die Hamburger das Mahnwesen nicht mehr selber, sondern die Firmen Interfina aus Mannheim und Delta Forderungs Service OHG in Friedberg.

Verbrauchschützer: "Nicht einschüchtern lassen"

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, die Rechnungen nicht zu bezahlen. Es sei bisher kein Fall bekannt, bei dem eine Forderung auch gerichtlich durchgesetzt wurde. "Die Rechnungsempfänger sollten sich auch durch Zahlungserinnerungen oder die Androhung gerichtlicher Schritte nicht einschüchtern lassen", heißt es von den Verbraucherschützern.

Wer sich sicher ist, die Dienste nicht in Anspruch genommen zu haben, sollte ebenfalls auf keinen Fall zahlen. Vorsicht sei erst geboten, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Amtsgericht zugestellt werde.